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Wie ist das mit Garantien beim Verkauf von Gebrauchtwaren? Verlängert sich die beim Besitzerwechsel? Plane ne gebrauchte Kamera zu kaufen.
Antworten (5)
Die Garantie verlängert sich nicht beim Besitzerwechsel.
Manchmal wird die Garantie dem neuen Besitzer übertragen.
In den meisten Fällen gilt die Garantie nur für den Erstbesitzer.
Manchmal wird die Garantie dem neuen Besitzer übertragen.
In den meisten Fällen gilt die Garantie nur für den Erstbesitzer.
Eine Garantie gibt der Hersteller, aber die gilt meistens nur für den Erstkäufer. Wenn du allerdings bei einem Händler kaufst (z.B. Fotohandlung), muss er dir für ein Gebrauchtgerät mindestens 6 Monate Gewährleistung einräumen. Kaufst du von Privat, gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Garantie besteht nur, wenn auch der Kassenzettel bei der gebrauchten Kamera dabei ist, verlängert wird diese durch Besitzerwechsel nicht. Auch kann der jetzige Besitzer keine Garantie abgeben, nur halt die, dass die Kamera zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionstüchtig war.
Verlängern tut sie sich dabei nicht. Du solltest aber in jedem Fall darauf achten, egal was Du kaufen möchtest, dass Du von dem Verkäufer auf jeden Fall ein Garantiezertifikat mit an die Hand bekommst. Hast Du dies nicht, dann würde in dem Fall auch die Garantie erlöschen.
Man kann die Garantie übertragen lassen, prinzipiell besteht aber nur die "Gewährleistungspflich" des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Die Ware muss frei von Rechts- und Sachmängel sein, das muss garantiert werden. Eine gewisse Absicherung hat der Käufer also ohnehin.