batmanforever5
Wie ist der Unterhalt in Deutschland genau geregelt? Wieviel muss man da zahlen als getrennt lebender (Ex-) Partner?
Antworten (4)
Das kommt ganz auf den speziellen Fall an! In erster Linie gilt die Düsseldorfer Tabelle. Dein Ex-Ehemann hat aber ein Recht auf einen Selbstbehalt von 980 Euro. Wenn Dein Ex-Ehemann z. B. nur 1100 Euro verdient, dann kann er Dir nur die Differenz von 120 Euro zahlen, da er ja nicht mehr hat. Das Jugendamt oder ein Rechtsanwalt können Dir eine genaue Berechnung erstellen.
Diese Tabelle ist in der Tat eine wichtige, aber nicht verbindliche Richtlinie. Entscheidend ist immer auch die individuelle Situation. Das Alter der Kinder, die Erwerbsmöglichkeiten des zu unterstützenden Partners, das eigene Einkommen, die Dauer der Beziehung. Aber meist stimmen die Angaben der Tabelle mit dem Endergebnis recht gut überein.
@hooterti5: das ist Zombi-Blödsinn! Zitat: "In erster Linie gilt die Düsseldorfer Tabelle".
Richtig ist, dass diese Tabelle nur ein Anhalt ist, Sie gilt nicht, weil sie nicht Grundlage eines Gesetzes ist.
Ein Gericht, welches Unterhaltsansprüche festlegt, kann zu ganz anderen Zahlen kommen.
Richtig ist, dass diese Tabelle nur ein Anhalt ist, Sie gilt nicht, weil sie nicht Grundlage eines Gesetzes ist.
Ein Gericht, welches Unterhaltsansprüche festlegt, kann zu ganz anderen Zahlen kommen.