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Wie kann ich als Student die Studiengebühren von der Steuer absetzen? Ich studiere in Hamburg und da geht das anscheinend?
Antworten (5)
Nicht nur in Hamburg. Das EStG gilt für ganz Deutschland. Sie können Ihre Studiengebühren als vorweggenommene WK oder als Sonderausgaben geltend machen. Genaueres sagt Ihnen ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Die Eltern des Studierenden können die Gebühren sofort mit ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. Selbst kann sich der Studierende die Gebühren vorsorglich anrechnen lassen und bei seiner ersten eigentlichen Steuererklärung, die er dann irgendwann einmal zu machen hat, abziehen. Ausbildungskosten sind nur bis zu einem gewissen Grad abziehbar. Nicht zu 100 Prozent.
Generell gibt es zwei Möglichkeiten, um die Studiengebühren/Ausbildungskosten steuerlich geltend zu machen. Der einfachste Weg wäre, wenn die Studiengebühren den Eltern auf die Steuererklärung angerechnet werden. Ein weiterer Weg wäre, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen, dass die Gebühren schon im Vorfeld aufgerechnet werden dürfen, damit man sie bei seiner ersten eigenen Steuererklärung abziehen kann.
Das Erststudium bzw. die erste Berufsausbildung zählen in Deutschland zu der privaten Lebensführung und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies entschied der Bundestag im August 2011. Allerdings können Studenten, welche neben dem Job ihr Studium absolvieren und Einkommen erzielen, die anfallenden hohen Studiengebühren als Sonderausgaben in Höhe von 6000 Euro absetzen.