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dein arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine lohn- oder gehaltsabrechnung auszuhändigen. dann kannst du prüfen, ob das ausgangsgehalt und zulagen korrekt wiedergegeben sind. die abzüge für die krankenkasse, rentenversicherung, arbeitslosenversicherung und pflegeversicherung müssen ebenfalls gesondert ausgewiesen werden.
Entweder fragst du deinen eigenen Steuerberater oder du suchst dir im Internet einen Brutto-Netto-Rechner, der dir nach Eingabe deiner persönlichen Rahmendaten, wie beispielsweise Bruttolohn, Steuerklasse, Familienstand, Krankenversicherung, dein entsprechendes Nettogehalt angibt.
Mit einem Brutto-Netto-Rechner geht das ziemlich einfach online. So einen Rechner findest du im Netz (der Spiegel hat z. B. einen). Dort gibst du deine Zahlen ein und kannst dann die Berechnung starten. Wenn du ernsthafte Zweifel an deiner Lohnabrechnung hast, würde ich dir empfehlen, zum Steuerberater zu gehen.