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Seit dem 1.7.2011 liegt der unpfändbare Betrag im Monat bei 1028,89€. Dieser Betrag gilt für eine erwachsene Person. Jeder Cent der über diesem Betrag liegt, kann gepfändet werden, wenn z.B. eine Kontopfändung vorliegt. Es gibt zusätzliche Freibeträge wenn Kinder im Haushalt sind. Kindergeld und Unterhalt sind nicht pfändbar.
Mit Hilfe einer aktuellen Pfändungstabelle können Sie den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens berechnen. Der pfändungsfreie Betrag richtet sich nach den Personen, denen Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Eine aktuelle Pfändungstabelle kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.
Die pfändbaren Beträge aus Ihrem Einkommen berechnen sich danach, ob sie eine Einzelperson sind, oder Familie zu ernähren haben. Bei einer Einzelperson können nur Beträge über der Freigrenze von € 1029,99 gepfändet werden. Für einen weiteren Unterhaltspflichtigen steigt diese Grenze um € 387,22 und für alle weiteren um € 215,73. Ab 5 Personen gelten Sonderregelungen und der Freibetrag kann erhöht werden.