Filox
Wie kann ich vorgehen?
Ich lernte eine Frau kennen, bei der ich die Erlaubnis bekam auf unbest Zeit mein Eigentum unterzustellen. Der wert beläuft sich auf 2000€.
Es kam zur Trg. und ich sollte meine Sachen holen. Da ich wirtsch dazu nicht in der Lage war, meinte sie, dass sie es wegwerfe. Nach einiger Zeit sagte sie, dass fast nichts mehr da sei. Vor kurzem erfuhr ich, dass die Sachen doch da sind und ich schrieb ihr eine Nachricht. Jetzt wird eine Zhlg iHv von 200€ als Lgr.kosten verlangt
IST DAS RECHTENS?
Es kam zur Trg. und ich sollte meine Sachen holen. Da ich wirtsch dazu nicht in der Lage war, meinte sie, dass sie es wegwerfe. Nach einiger Zeit sagte sie, dass fast nichts mehr da sei. Vor kurzem erfuhr ich, dass die Sachen doch da sind und ich schrieb ihr eine Nachricht. Jetzt wird eine Zhlg iHv von 200€ als Lgr.kosten verlangt
IST DAS RECHTENS?
Antworten (1)
Ei, du kannst ja tolle Abk kennen. Alle Achtung. Da empfehle ich zum Ausbau die PoAbkFiVO.
Zur rechtlichen Bewertung (meiner Meinung nach): Da sie dich aufgefordert hat, deine Sachen abzuholen, war der Vertrag, deine Plünnen unentgeltlich bei ihr unterzustellen, gekündigt. Damit komme ich zu dem Schluss, dass das Erheben einer Raummiete zulässig ist. Das läuft auf einen Rechtsstreit hinaus.
Zur rechtlichen Bewertung (meiner Meinung nach): Da sie dich aufgefordert hat, deine Sachen abzuholen, war der Vertrag, deine Plünnen unentgeltlich bei ihr unterzustellen, gekündigt. Damit komme ich zu dem Schluss, dass das Erheben einer Raummiete zulässig ist. Das läuft auf einen Rechtsstreit hinaus.