wie kann man einen Baum als Naturschutzdenkmal erklären lassen?
In unserem Dorf steht ein seltener uns über 100 Jahre alter Baum. Nun soll dort ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Ich habe gehört, daß Bäume, die als Naturschutzdenkmal gelten, nicht gefällt werden dürfen und daß ein gewisser Abstand zu ihnen eingehalten werden muß. Wer entscheidet, ob ein Baum ein Naturschutzdenkmal ist und wie beantragt man das ?
Antworten (6)
Ich die Fläche bereits als Baugrund freigegeben? Dann ist's zu spät. 100 Jahre sind auch kaum ein Alter über das man bei einem Baum nachdenken wird. Auch wenn's nicht schön ist, wenn der Bauherr es will, wird er zu Kaminholz.
Baumschutzverordnung
Eine Baumschutzverordnung verbietet geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.
http://www.nabu.de/themen/naturschutz/siedlungsraum/01947.html
http://www.google.de/search?q=baumschutzverordnung&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=com.yahoo:de:official&client=firefox
Ab einem gewissen Alter und Stammunfang darf man auch für ein Wohnhaus nicht ohne weiteres Bäume fällen.
Eine Baumschutzverordnung verbietet geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.
http://www.nabu.de/themen/naturschutz/siedlungsraum/01947.html
http://www.google.de/search?q=baumschutzverordnung&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=com.yahoo:de:official&client=firefox
Ab einem gewissen Alter und Stammunfang darf man auch für ein Wohnhaus nicht ohne weiteres Bäume fällen.
Fraglich ist, ob bei der Baugenehmigung das Vorhandensein dieses Baumes überhaupt berücksichtigt wurde.
Daher lohnt es sich auf alle Fälle einen sofortigen Antrag auf Baumschutz bei der Stadt zu stellen.
Begründung: Alter, Seltenheitswert, und vor allem Stammumfang in Höhe von 1 m.
Der sollte über 80 cm sein.
Daher lohnt es sich auf alle Fälle einen sofortigen Antrag auf Baumschutz bei der Stadt zu stellen.
Begründung: Alter, Seltenheitswert, und vor allem Stammumfang in Höhe von 1 m.
Der sollte über 80 cm sein.
Ein Stammumfang von 80 cm in 1 m Höhe ist kein Garant dafür, dass der Baum nicht gefällt werden darf. Hier sind ggfs. Ersatzmaßnahmen (Neupflanzungen) durchzuführen.
Ich weiß jetzt gerade nicht, wie die Behörde heißt, die sich mit der Pflege des öffentlichen Grüns beschäftigt.
Am einfachsten wäre es, sich an die zu wenden.
U.U. über die Bauordnungsbehörde in Erfahrung bringen, ob das Fällen dieses Baumes Bestandteil der Genehmigung war und erfragen, in wie weit noch Einspruch eingelegt werden kann.
Ich weiß jetzt gerade nicht, wie die Behörde heißt, die sich mit der Pflege des öffentlichen Grüns beschäftigt.
Am einfachsten wäre es, sich an die zu wenden.
U.U. über die Bauordnungsbehörde in Erfahrung bringen, ob das Fällen dieses Baumes Bestandteil der Genehmigung war und erfragen, in wie weit noch Einspruch eingelegt werden kann.
Geht es darum, einen Baum zu erhalten oder das Mehrfamilienhaus zu verhindern?
Naturschutz in allen Ehren, aber 1 Baum?
Was für ein (seltener) Baum ist es denn?
Naturschutz in allen Ehren, aber 1 Baum?
Was für ein (seltener) Baum ist es denn?