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Nur in beiderseitigem Einvernehmen. Deine Vereinbarung ist Teil eines Vertrages, in dem ein Leistungsanbieter und du euch rechtlich bindend darüber einig geworden seid, was zu welchen Konditionen geliefert/geleistet und im Gegenzug gezahlt werden soll. Gespräch suchen und mit guten Argumenten um eine Neuregelung der Zahlungsmodalitäten bitten.
Theoretisch ist so eine Änderung selbstverständlich möglich. Inwieweit man erfolgreich dabei ist, ist eine andere Frage. Als erstes sollte man sich vertrauensvoll an den Geldgebenden wenden und ihm seine Lage und Beweggründe, weshalb man diese Vereinbarung ändern möchte, darlegen. Manche Institute verlangen eine nochmalige Selbstauskunft.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann man auch im Nachhinein leicht anfechten. Mann sollte auf jeden Fall bedacht vorgehen und dem Gläubiger glaubhaft machen, das man nicht in der Lage ist mehr zu bezahlen oder bzw. man mehr zahlen kann. Dies funktioniert allerdings nur in schriftlicher Form. Mündliche Nebenabreden gibt es bei Raten Vereinbarungen nicht.
Als erstes sollte man sich unbedingt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihm höflich mitteilen, warum man um eine Änderung der Zahlungsvereinbarung bittet. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, auf den gemachten Vorschlag einzugehen, kommt einem aber sehr oft entgegen. Manchmal muss man eine weitere Selbstauskunft geben und auf eine Entscheidung warten.