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JenM

Wie läuft das eigentlich mit der GEMA bei Handymusik? Besonders, wenn die Songs nur teilweise zum Klingelton werden?

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Antworten (2)
Miriam Wolf
Für so etwas müssen Verträge geschlossen werden. Dazu ist Absprache und Übereinkunft zwischen GEMA und Privatwirtschaft nötig. Auf Basis eines solchen Regelwerkes kann dann Handy-Musik vermarktet werden. Für Verwertungen von Songs gilt natürlich das Gleiche.
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Volkessen1234
Das kommt darauf an, ob und wann der Komponist mit der GEMA einen Lizenzvertrag gemacht hat. Bei aktuellen Verträgen reicht eine allgemeine GEMA-Abgabe. Aber sind die Verträge schon älter oder existieren keine Verträge, dann muss an den Komponisten gezahlt werden.
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