JodelJo32
Wie lange besteht nach einer Trennung eine Unterhaltspflicht für den Ehepartner? Es gab da doch irgendwie eine Neuerung.
Antworten (3)
Ob und wie lange eine Unterhaltspflicht für nach einer Trennung besteht, entscheidet das Gericht. Man sollte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu rate ziehen. Dieser ist in der Lage, die Höhe und die Dauer des Unterhaltes genau zu berechnen. Oder Bei Gericht kann man einen Rechtspfleger zu rate ziehen.
Die Unterhaltspflicht besteht, wenn man so will, ein Leben lang, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des ehemaligen Ehepartners nicht grundlegend ändern. Möglichkeiten sind zum Beispiel, dass die Kinder aus dem Haus sind und der ehemalige Partner wieder arbeiten kann. Ebenfalls ist eine Möglichkeit, dass der Partner sich wieder verheiratet. Aber wenn man so will, wird die Unterhaltspflicht immer bestehen bleiben.
Ein Anspruch auf Unterhaltspflicht beginnt mit dem ersten Tag, an dem das Paar getrrennt lebt und endet am Tag der gerichtlichen Scheidung. Es geht hierbei darum, dass der Partner, der weniger besitzt oder wirtschaftlich abhängig ist, erst einmal abgesichert ist. Die Unterhaltspflicht ist also nur von vorübergehender Dauer und nennt sich, bei Anspruch nach der Scheidung, Nachehelichenunterhalt oder Geschiedenenunterhalt.