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Gast

Wie lange darf ein Schulpraktikum dauern?

Hallo, ich mach ein schülerpraktikum in einem Autohaus und ich muss dort von 7:45 - 17:00 arbeiten. Mit 1 Stunde Mittagspause und 15 min Pause. Darf ich so lange arbeiten? PS: Ich bin 13 Jahre alt.
Frage beantworten Frage Nummer 3000039826 Frage melden

Antworten (9)
Gast
Zitat aus Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit acht Stunden, in der Woche40 Stunden nicht überschreiten (§ 8JArbSchG). Aber es gelten alters bezogene Sonderregeln:

+ Schüler unter 15 Jahren dürfen höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
+ Jugendliche über 15 Jahren dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
+ Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (bei 4 ½ bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei über 6 Stunden Arbeitszeit) müssen festgelegt sein. Ohne Pause darf nicht länger als 4 ½ Stunden gearbeitet werden.
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machine
Das ist nicht richtig, Amos. PET - Flaschen, welche nicht unter die Pfandverordnung fallen, werden von manchen Recycling - Firmen nach Gewicht angenommen und vergütet.
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Musca
Lieber Schüler, lies Dir die Antworten von Caro und Ing. durch, und vergesse den Rest dazwischen. Ich finde es peinlich einem 13-Jährigem keine vernünftige Antworten zu geben. Falls Dir die Arbeitszeiten Probleme machen, wende Dich an Deinen Klassen- oder Vertrauenslehrer.
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Musca
@rayer: mag sein , das es ein Fake ist. Den Bezug zu Pfandflaschen sehe ich dennoch nicht.
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Gast
rayer - """Ich kann mir kaum vorstellen ein Betrieb in Deutschland leistet sich einen Verstoß.""""
Da kann ich mir schon einiges vorstellen. Meine Vorstellung, daß ein Dreizehnjähriger den Stern liest ist da viel wager.
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moonlady123456
Caro, Du hast recht.
Schüler mit 13 lesen nicht den Stern.
Der moonmusca wünschte sich mit 14 ein Spiegel-Abo, ein Wunsch, den er natürlich erfüllt bekam.
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Gast
moonlady123456 - anläßlich einer vor Kurzem geführten Diskusion zwecks Nick, Multinicks usw. dachte ich bei einer Besucherin bei Lanz -Victoria Schwartz Autorin - daran zurück.

Der Buchtitel: Wie meine Internet-Liebe zum Albtraum wurde - es geht um Fake und Multifake im Internet
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Gast
rayer - schon gar nicht einen Profit zu erzielen durch die geleistete "Arbeit"

es gibt aber auch noch genug Firmen, welche die Kinder/Jugendlichen als Kaffeekocher, Kopierer usw. beschäftigen.
Selbst bezahlte Praktikanten werden so verheizt.
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rudixxx
Das sagt der Gesetzgeber:
"Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen. So dürfen Kinder die in der Kinderarbeitsschutzverordnung genannten Tätigkeiten übernehmen, so z.B. Zeitung austragen oder Tätigkeiten bei Veranstaltungen von Vereinen/Parteien ausüben.

Die Beschäftigung muss leicht und für Kinder geeignet sein. Erlaubt ist eine Beschäftigung nur werktags zwischen 8-18 Uhr. Sie darf nicht vor dem Unterricht oder während der Schulzeit stattfinden. Länger als zwei Stunden täglich dürfen Kinder nicht arbeiten. Die Arbeit darf sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken.

Das Verbot der Beschäftigung während der Vollzeitschulpflicht gilt nicht im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums. Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung und soll Schülerinnen und Schülern Einsichten in das Arbeits- und Berufsleben vermitteln und ihnen eventuell die Berufswahl erleichtern."
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