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Ups, es gibt natürlich auch die Einstweilige Anordnung, sorry, aber das geht eigentlich auch fix und es besteht so oder so kein Anwaltszwang.
Das Verfahren nennt sich vorläufiger Rechtsschutz. Der vorläufige Rechtsschutz ist Ausfluss des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz, Art. 19 IV GG.
Falls du die einstweilige Verfügung oder Anordnung für deinen Strom brauchst, vergiss es, zahl deine Rechnungen. Der Richter lacht sich sonst schlapp.