Antworten (6)
Für private Transaktionen? Keine Vorschriften - eventuell könntest Du sie aber als NAchweis für Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche benötigen.
Für geschäftliche Zahlungen würde ich sie an Deiner Stelle 10 Jahre aufbewahren (wie jeden anderen Kontoauszug auch).
Für geschäftliche Zahlungen würde ich sie an Deiner Stelle 10 Jahre aufbewahren (wie jeden anderen Kontoauszug auch).
Muss muss gar nicht. Sollte ist das richtige Wort. Gut beraten ist man, die Abrechnungen 2 Jahre aufzubewahren. Oder zumindest so lange, wie Abbuchungen strittig sind. Verlorengegangene Monatsabrechnungen können noch für 2 Jahre über die Kartenfirma "nachbestellt" werden.
Generell besteht keine Pflicht diese Belege in Verwahrung zu nehmen oder zu behalten. Dieser Beleg ist nur für Sie und als Nachweis über den kauf einer Sache oder eines Güters ihrer Wahl. Daher müssen Sie im zweifel nur Belege behalten von denen Sie eine Garantie erwarten, ist diese erloschen, können sie diese vernichten.
Ein selbständiger Unternehmer muß nach den steuerlichen Vorschriften alle Belege für
seine betrieblichen Ausgaben mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.
Als Privatmann braucht man keine Belege zwingend aufbewahren, dafür gibt es keine
Verpflichtungen.
Man sollte aber solche Belege doch zur Sicherheit mindestens 1 oder 2 Jahre aufheben,
um bei eintretenden Unstimmigkeiten einen Nachweis über die gezahlten Beträge zu haben.
seine betrieblichen Ausgaben mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.
Als Privatmann braucht man keine Belege zwingend aufbewahren, dafür gibt es keine
Verpflichtungen.
Man sollte aber solche Belege doch zur Sicherheit mindestens 1 oder 2 Jahre aufheben,
um bei eintretenden Unstimmigkeiten einen Nachweis über die gezahlten Beträge zu haben.
Der Einkaufsbon sollte zumindest bis nach Ablauf der Rückgabefrist aufbewahrt werden. Haben Sie für das Produkt eine Garantie, müssen Sie den Beleg bis nach Ablauf der Garantie aufbewahren, um diese bei dem Unternehmen geltend zu machen.
Möchten Sie die gekauften Waren später von der Steuer absetzen, sollten Sie die Einkaufsbons(am Besten mit Ihrem Namen versehen) mindestens bis zur jährlichen Steuererklärung aufbewahren. Heften Sie die Belege am Besten in einen beschrifteten Ordner.
Möchten Sie die gekauften Waren später von der Steuer absetzen, sollten Sie die Einkaufsbons(am Besten mit Ihrem Namen versehen) mindestens bis zur jährlichen Steuererklärung aufbewahren. Heften Sie die Belege am Besten in einen beschrifteten Ordner.