Antworten (4)
Für die Aufbewahrung von Spendenbelegen gibt es keine besonderen Vorschriften. In der Regel reicht man den entsprechenden Beleg mit seiner Steuererklärung ein. Anzuraten wäre, den Beleg drei Jahre aufzubewahren. Alle drei Jahre wird ein gemeinnütziger Verein überprüft, ob er noch gemeinnützig ist oder nicht. Rein theoretisch könnte es sein, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verliert und somit auch die Spendenbelege ungültig werden würden, was einen riesig langen Rattenschwanz, auch für die Zuwendenden mit sich bringt. Es müßten in so einem Fall die ganzen Steuerbegünstigten Zwecke nochmals überprüft werden.
Ein Spendenbeleg muss, nachdem er beim Finanzamt eingereicht wurde, 10 Jahre lang aufgehoben werden. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres. Sollten sie als Privatperson eine Spende erhalten, so müssen sie den Beleg so lange aufbewahren, bis die Einkommensteuererklärung bearbeitet und ausbezahlt wurde.
Spendenbelege müssen Belege 10 Jahre aufgehoben werden , Solange ist man Rechenschafts- schuldig wenn irgendwelche ungeklärten Fragen auftauchen.
Diese Aufbewahrungspflicht beginnt, nach Ablauf des Abgabejahres.
Um eine Übersicht zu behalten, empfiehlt es sich die Belege Chronologisch zu Katalogisieren. Das gilt für eine Organisation oder einen Verein.
Privatpersonen müssen die Belege einschließlich bis zu einer Auszahlung einer Steuererklärung aufbewahren,ist die abgegolten,können die Belege vernichtet werden.
Diese Aufbewahrungspflicht beginnt, nach Ablauf des Abgabejahres.
Um eine Übersicht zu behalten, empfiehlt es sich die Belege Chronologisch zu Katalogisieren. Das gilt für eine Organisation oder einen Verein.
Privatpersonen müssen die Belege einschließlich bis zu einer Auszahlung einer Steuererklärung aufbewahren,ist die abgegolten,können die Belege vernichtet werden.