dt431
wie lange muss ich belege und quittungen aufbewahren
ich habe im jahr 1999 ein haus gekauft und es bis 2001 saniert jetzt will das finanzamt diese belege und quittungen nochmal von mir haben
Antworten (3)
@ing: Ja, das ist für Privatleute richtig. Allerdings geht aus der Fragestellung nicht hervor, ob das Haus nicht vielleicht doch (teil-)gewerblich genutzt wird - dann sähe es anders aus. Insofern kann man die Frage ohne weitere Informationen des Fragestellers nicht beantworten.
Das ist der Punkt: Die Rechskräftigkeit des Steuerbescheides. Oft hat man jahrelang Steuerbescheide mit dem Vermerk "vorläufig" und dann gerät das in Vergessenheit. Wenn das FA über 10 Jahre alte Belege einsehen möchte, würde ich mich schleunigst an einen Steuerberater wenden.