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Als privater Mieter sollte man eine Nebenkostenabrechnung mindestens ein Jahr lang aufbewahren, denn so lange gilt die Frist, in der sowohl Vermieter als auch Mieter noch Korrekturen oder Beanstandungen vornehmen können. Nichts desto trotz ist es ratsam,
Als Privatkunde ist man verpflichtet, sämtliche Rechnungen mindesten Zwei Jahre aufzubewahren. Anders sieht es für Gewerbetreibende aus (Unternehmer). Sie sind per Gesetzt verpflichtet, alle ihre Rechnungen und Handelspapiere mindestens zehn Jahre aufzube
Eine Mietabrechnung, muss man wie alle, anderen Rechnungen auch
2 Jahre aufbewahren üblich sind hier bei 2 Jahre und 1 Tag.
Rechnungen schaffen,Ordnung in ihr eigenes,kleines Finanzsystem,
deswegen ist es wichtig sie aufzubewahren.
Desweiteren dient die A
2 Jahre aufbewahren üblich sind hier bei 2 Jahre und 1 Tag.
Rechnungen schaffen,Ordnung in ihr eigenes,kleines Finanzsystem,
deswegen ist es wichtig sie aufzubewahren.
Desweiteren dient die A