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Die Aufbewahrungsfristen für Spendenquittungen sind sehr streng in Deutschland. Für eine eventuelle Überprüfung durch das Finanzamt muss eine Kopie der Quittung von dem Aussteller 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Jahresende der Quittungsausstellung.
Wichtig ist, das auch erfasst wird, wer diese Spendenquittung ausgestellt hat. So reicht es nicht, z.B. im Falle eines Vereins, nur den Vereinsnamen zu vermerken.
Wichtig ist, das auch erfasst wird, wer diese Spendenquittung ausgestellt hat. So reicht es nicht, z.B. im Falle eines Vereins, nur den Vereinsnamen zu vermerken.
Nachdem man seine Spendenbescheinigungen bei den Finanzbehörden eingereicht hat, unterliegt man einer festgesetzten Aufbewahrungspflicht für die einzelnen Dokumente. Kopien der Bescheinigungen müssen für ganze zehn Jahre aufgehoben werden. Die Aufbewahrungspflicht beginnt nach Ablauf des Abgabejahres. Um die Übersicht bei vielen Spendenbelegen zu behalten, empfiehlt es sich,eine fortlaufend durchnummerierte Belegliste anzulegen.
Ein Verein oder eine Organisation, die Spendenquittungen ausstellen, muss diese 10 Jahre ab Ausstellung aufbewahren. Spendenquittungen, die jemand als Privatperson für seine Spende erhält, müssen dann aufbewahrt werden, wenn die Spende steuerlich geltend gemacht wurde. Die Aufbewahrungsfrist dauert in diesem Fall so lange, bis die Einkommensteuererklärung durchgeführt und vom Finanzamt ausbezahlt wurde.