sunnybritt
Wie lange sollte eine Kindergeldbescheinigung aufbewahrt werden? Wird die auch nach Jahren noch mal für irgendeine Behörde gebraucht?
Antworten (4)
In Deutschland stehen Privatpersonen nicht in der Pflicht, behördliche Dokumente aufbewahren zu müssen. Dennoch sollten Kindergeldbescheide oder ähnliche Dokumente mindestens über vier Jahre lang aufbewahrt werden. Insbesondere, da der Nachweis über erhaltenes Kindergeld für fast jeden Antrag erbracht werden muß.
Die Frage ist ein wenig unspezifiziert, ob es sich um den Kindergeldbezieher oder um den Arbeitgeber desjenigen handelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kindergeldbescheinigungen seiner Arbeitnehmer, mindestens für 12 Jahre zum Lohnkonto vorzuhalten. Solche Unterlagen werden von den Rentenversicherungsträgern eingesehen und deren Vorhaltung wird verlangt. Eine gesetzlich geregelte Frist, wie lange ein Elternteil/Arbeitnehmer diese Bescheinigungen vorzuhalten hat, besteht leider nicht. Es ist ratsam, sich an die 12-Jahres-Regelung, wie umgekehrt der Arbeitgeber verpflichtet ist, zu halten.
Privatpersonen sind von der gesetzlichen Pflicht, Steuerbescheide langfristig aufzuheben, nicht betroffen. Eine Aufbewahrung von behördlichen Anträgen und Bescheiden über vier Jahre hinweg lohnt sich jedoch erfahrungsgemäß. Dagegen sollten Unterlagen, welche der Rentenberechnung dienen, langfristig aufbewahrt werden.