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Ich gehe mal davon aus, dass Du befristete Arbeitsverträge meinst. Die dürfen maximal auf 2 jahre befristet sein und können meiner Meinung nach 3 mal verlängert werden. Das heißt, Du könntest also (theoretisch) 8 Jahre befristet in einer Firma arbeiten. Der Grund für die Verlängerung kann übrigends unterschiedlich sein.
nicht ganz richtig - der vertrag darf bis zu drei mal verlängert werden, und zwar bis zu einer GESAMTDAUER von 2 Jahren.
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unter der Voraussetzung, dass du tatsächlich einen befristeten vertrag meintest. zu zeitarbeit findet man sicher auch was im netz... ich könnte mir vorstellen, dass hier dein verhältnis zum zeitarbeitgeber wichtig ist, also ob du da fest oder befristet angestellt bist. für befristet oben, wie dein ag dich wohin ausleiht, ist sicher wieder eine ganz andere geschichte.
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unter der Voraussetzung, dass du tatsächlich einen befristeten vertrag meintest. zu zeitarbeit findet man sicher auch was im netz... ich könnte mir vorstellen, dass hier dein verhältnis zum zeitarbeitgeber wichtig ist, also ob du da fest oder befristet angestellt bist. für befristet oben, wie dein ag dich wohin ausleiht, ist sicher wieder eine ganz andere geschichte.
Innerhalb einer Firma ist da nach drei gleichen Verträgen oder zwei Jahren SChluss, dann muss man fest eingestellt werden. Doch viele Firmen finden Schlupflöcher, indem sie die Tätigkeitsfelder leicht variieren und damit nicht zwei gleiche Verträge, sondern stets unterschiedliche anbieten.
Hier geht einiges durcheinander. Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis mit oder ohne Sachgrund befristet ist. Ohne besonderen Sachgrund gilt, was die meisten Vorredner dargelegt haben: der Vertrag darf bis zu drei Mal verlängert werden und auf insges. höchstens zwei Jahre befristet sein. Anders ist es jedoch, wenn ein Sachgrund vorliegt, der eine Befristung rechtfertigt. Dann kann der Arbeitsvertrag so oft befristet verlängert werden, wie der Sachgrund fortbesteht. Bsp: Ich arbeite für einen sozialen Träger, der mich aus jährlich neu bewilligten (oder auch nicht) öffentlichen Mitteln bezahlt. Ihm ist nicht zuzumuten, sich vertraglich länger an mich zu binden als er sicher ist, mich auch zahlen zu können, so dass mein Vertrag jedes Jahr nach erfolgter Bewilligung der Mittel erneut für den entsprechenden Zeitraum verlängert wird.
Eigentlich dürfen die genau zweimal verlängert werden. Danach muss ein unbefristeter Vertrag ausgestellt werden. Soweit die Theorie. Ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schwierig oder hat sich eine Vertretung verlängert - all das kann das Unternehmen zu einer weiteren Verlängerung berechtigen.