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marcidarci24

Wie schaffe ich am elegantesten einen Mobilfunkanbieterwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit?

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Antworten (11)
Yasser
du könntest , nein doch nicht
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Alex64
Prinzipiell würde das gehen - gegen entsprechende Abstandszahlung in Höhe der noch ausstehenden Beträge (ev. abgezinst) bis zum Vertragsende.
Da darin aber auch Verbindungskostenausfälle in nicht zuverlässig vorauszuberechnender Höhe enthalten sein würden, wird das Ganze zumindest schwierig zu verhandeln sein....

Und @ing73: Das ist ziemlich pauschal - es gibt durchaus berechtigte finanzielle, organisatorische oder juristische bzw. steuerrechtliche Anforderungen seitens des Nutzers, bei denen Laufzeitverträge den Vorzug vor Prepaid-Tarifen erhalten können.
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Alex64
Und auch dabei handelt es sich um Laufzeitverträge - zwar mit verkürzter Bindefrist, aber dennoch.
Das Gegenteil von Laufzeitverträgen im Mobilfunkbereich SIND Prepaid-Verträge.
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IngeStar
Grundsätzlich kann sich der (Noch-)Anbieter stur stellen und auf das Prinzip "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) berufen. Es hängt also stark vom Entgegenkommen und der Kulanz des alten Anbieters ab. In einigen Fällen kann man auch eine entsprechende Abschlagssumme aushandeln, dann würde man aber "Geld für nichts" bezahlen, sofern man nicht ein entsprechend teures Mobiltelefon günstig erstehen konnte. Man sollte sich auch mit seinem neuen Wunschanbieter absprechen, inwiefern die Mitnahme der alten Nummer möglich ist.
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Alex64
@ing793.
Nein, kommt es nicht.
Da du standardmäßig eine Kündigungsfrist von 4 Wochen auf Monatsende hast, schliesst du rbrn doch einen Vertrag mit einer - echten - Laufzeit von 2 Monaten ab.

Und auch für "privat" kann sich ein längerfristiger Vertrag mit Grundgebühren rechnen - es kommt immer auf den Einzelfall (während du anscheinend zum pauschalisieren neigst) an.
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Plumpaquatsch
er ist nicht da
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wundkuchen
hab ich doch gleich gesagt
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Chrilu
Der Wechsel eines Mobilfunkanbieters während der Vertragslaufzeit, ist so gut wie unmöglich. Man schließt in der Regel über 24 Monate ab und wenn man vorher aus seinem Vertrag entlassen werden möchte, ist man auf die Willkür der Anbieter angewiesen, die in der Regel auf ihre 24 Monate Grundgebühr bestehen und sogar manchmal noch einen geschätzten "Gewinnausfall" berechnen. Häufig liest man in Regionalzeitungen Anzeigen a la "Wer tritt in meinen bestehen Mobilfunkvertrag ein". Das ist höchstwahrscheinlich eine der elegantesten Lösunen, wenn man jemanden findet, der in den Vertrag einsteigt. Aber auch hier: Vorsicht! Letztendlich ist man selber Vertragspartner und wenn der Nachfolger nicht zahlt, ist man wieder derjenige, der vom Anbieter in die Pflicht genommen wird.
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Julinkie2
Wer einem klassischen Handyvertrag abgeschlossen hat, muß bestehende Kündigungs- und Vertragslaufzeiten in Kauf nehmen. Eine rechtlich wirksame Kündigung hat immer in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, auch Zusatzleistungen wie zum Beispiel Klingelton-Abbonnements bei externen Anbietern zu kündigen. Wenn die Summe der monatlich geführten Gespräche die Grundgebühr nicht mehr rechtfertigt, ist auch eine Umstellung auf Prepaid oder ein Downgrade beim gleichen Anbieter möglich.
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