Dereonard_jMan
Wie unterscheidet sich das Verfahren einer Privatinsolvenz in Frankreich zu dem in Deutschland?
Antworten (3)
Das Verfahren in Frankreich ist eindeutig schulnderfreundlicher. Es fällt nämlich schon nach dem Prozess die Restschuldbefreiung an. Das heißt dann nämlich, dass die Wohlverhaltensperiode nicht mehr notwendig ist. Es ist aber kaum möglich, ein Schlupfloch nach Frankreich zu finden.
Eigentlich nur in der Wohlverhaltensphase. Diese dauert in Deutschland 6 Jahre und in Frankreich nur 2 Jahre. Aber du musst aufpassen, da die Restschuld nur erlassen wird, wenn du dauerhaft in Frankreich gemeldet warst und die Richter nicht glauben, dass du nur wegen der Schulden nach Frankreich kommst. Sprich: Du brauchst einen Wohnsitz, am besten Arbeit, Belege (Essen) etc.