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urban_styler

Wie verbuche ich Privatentnahmen von Waren in einer GbR richtig?

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Antworten (3)
Heraklit1970
Privat an Erlöse (mit USt)
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Mush_war23
Du musst einfach nur dein Vermerk "Privatentnahme" setzen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird davon nicht tangiert. Wenn du alles richtig machen willst und dein Projekt von Wichtigkeit ist, solltest du dir einen Steuerberater suchen. Dir zumindest mal Grundkentnisse vermitteln lassen.
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Fred Stein
Das ist dann steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Den verbuchst Du dann Privatkonto an steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Das Konto könnte auch steuerpflichtige Entnahme von Waren und Gütern zum Eigenverbrauch heißen. Hierbei spielt der so genannte geldwerte Vorteil eine Rolle. Sprich, wenn Du die Waren im Laden gekauft hättest, dann hättest Du auch UST zahlen müssen.
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