Wie verhält es sich bei Verkehrsübertretungen und Immunität?
Wenn Abgeordnete mit Immunität Verkehrsübertretungen begehen, muss dann die Immunität aufgehoben werden? Wenn sie z. B. 80 € bezahlen müssen oder bezahlen die einfach ohne Aufhebens? Oder werden einfache Verkehrsübertretungen nicht verfolgt?
Antworten (3)
Die Immunität des Abgeordneten gilt geneüber Straftaten. In solchen Verfahren muss sie ggf aufgehoben werden.
Ein "Knöllchen" ist keine Straftat, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Da gibt es keine Immunität und auch der Abgeordnete muss zahlen.
Ein "Knöllchen" ist keine Straftat, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Da gibt es keine Immunität und auch der Abgeordnete muss zahlen.
Die direkte Zustellung von Bescheiden (auch Verwarnungen für Parkverstöße) an Botschaften und Diplomaten im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist aufgrund der Unverletzlichkeit der Mission und des Diplomaten (Art. 22 und 29 WÜD) völkerrechtswidrig und daher unzulässig.
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/259366/95fb05e9a6a89de129f15d27f92f00aa/rundschreiben-beh-diplomaten-data.pdf
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/259366/95fb05e9a6a89de129f15d27f92f00aa/rundschreiben-beh-diplomaten-data.pdf
@warbiry: das ist inhaltlich wohl richtig, bezieht sich aber auf ausländische Diplomaten und nicht auf inländische Abgeordnte und hat daher mit der Frage aber rein gar nichts zu tun.