wie weit muss die ausbildungsstätte entfernt sein
Wenn der Auszubildende erst 17 Jahre ist der AUsbildungsort 50-60 km entfernt liegt, darf er dann auswärtig untergebracht sein auf freiw. Basis und bekommt dann auch Beihilfe?...oder muss die auswärtige Unterbringung zwangsläufig sein um Beihilfe zu erhalten?
Antworten (1)
ja er darf auswärts wohnen, wenn der Fahrtweg 2 Std. beträgt. Das wird aber nicht so streng gehandhabt. Es werden die Gesamtumstände berücksichtigt. Ja er muß für die Beihilfe auswärts wohnen. Lies auch hier nach