Antworten (3)
Leider existiert kein so genannter Altersfreibetrag.Daher kann er sich auch nicht auf die Rentenbesteuerung auswirken.Wenn Sie allerdings den Altersentlastungsbetrag meinen.Daher ergibt sich aus dem momentanen Steuersatz für Renten im Jahre 2012 von bis 1440 Euro im Jahr,je nach Rente und zusätzlichem Einkommen.Dieser Betrag wird bis 2020 um 78 Euro sinken,danach um 38€.
Der Altersentlastungsbetrag (Alterbsfreibetrag), der erstmalig gewährt wird, wenn man in dem Steuerjahr das vierundsechszigste Lebensjahr vollendet, fließt ausschließlich in die Besteuerung von sozialversicherungspflichtigen Angestellten und deren Gleichgestellten ein. Die Rentenbesteuerung hat mit diesem Freibetrag überhaupt nichts zu tun.
Der früher so genannte "Altersfreibetrag" wurde vor einigen Jahren
ersetzt durch den "Altersentlastungsbetrag".
Er steht jedem Steuerpflichtigen zu, der das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht er jedem Ehegatten zu, der eigene
steuerpflichtige Einkünfte hat.
Er beträgt 40% der Einkünfte, maximal jedoch 1.908 EUR im Jahr.
Jedoch gilt er nicht für Renteneinkünfte, sondern nur, wenn man noch andere
Einkünfte zusätzlich zur Rente hat.
ersetzt durch den "Altersentlastungsbetrag".
Er steht jedem Steuerpflichtigen zu, der das 64. Lebensjahr vollendet hat.
Bei zusammen veranlagten Eheleuten steht er jedem Ehegatten zu, der eigene
steuerpflichtige Einkünfte hat.
Er beträgt 40% der Einkünfte, maximal jedoch 1.908 EUR im Jahr.
Jedoch gilt er nicht für Renteneinkünfte, sondern nur, wenn man noch andere
Einkünfte zusätzlich zur Rente hat.