Wiederspruch einlegen ?
2018 habe ich den Vertrag mit der Telekom gekündigt. Im November 2019 sollte der Vertrag auslaufen. Mein neuer Anbieter hat allerdings für mich gekündigt, so das der Vertrag noch mal ein Jahr gelaufen währe. Die Kündigung von meinem neuen Anbieter wurde zurück genommen, so das wieder meine Kündigung in Kraft getreten ist. Allerdings konnte dadurch der Wechseltermin nicht mehr eingehalten werden, so das ich von der Telekom weiterhin Zugang zum Internet hatte. Ich fragte einen Mitarbeiter der Telekom, ob ich Beträge die noch ausstehen überweisen soll. Er meinte, ich würde eine Abschlußrechnung bekommen wenn der Wechsel stattgefunden hat. Nach dem Wechsel bekam ich eine Rechnung von 8.70 Euro von dem letzten Monat in dem ich ein paar Daten verbraucht habe. Den Betrag habe ich sofort überwiesen. Wenig später bekomme ich eine Rechnung von einer Inkasso Firma mit einer Mahnung. Es soll ein Betrag von 89,90 Euro offen sein plus 78, 50 Euro Inkassovergütung. Angegeben sind auch Mahnkosten. Ich habe weder eine Abschlußrechnung noch ein Mahnschreiben bekommen. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, die Inkassovergütung wäre außerdem viel zu hoch angelegt. Ich habe auf das Schreiben nicht reagiert, allerdings den offenen Betrag ohne die Ermittlungskosten der Inkasso sofort überwiesen. Nach einigen Mahnungen der Inkassofirma habe ich jetzt einen Mahnbescheid von einem Gericht bekommen. Jetzt soll ich 131,71 überweisen, oder Wiederspruch einlegen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Somit würden Rechtsanwaltskosten anfallen, wenn ich einen beauftrage, mich rechtlich zu unterstützen. ich bitte um einen Rat, vielen danke im vorraus.
Antworten (3)
Wenn Du keinen Widerspruch einlegst, dann wird der Mahnbescheid rechtskräftig und Du musst bezahlen, unabhängig davon, ob er ursprünglich berechtigt war.
Für den Widerspruch brauchst Du auch keinen Rechtsanwalt, der kann formlos erfolgen. Du kannst ihn selber verfassen und per Einschreiben an das Gericht schicken oder Du gehst dorthin legst ihn "zur Niederschrift" ein, dann hilft Dir im Zweifel der Gerichtsmitarbeiter bei der Formulierung.
Im Zweifel geht es danach vor Gericht. Da gibt es dann im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
- Die Forderung bestand von Anfang an zu unrecht, Du gewinnst, dann zahlt das Inkasso-Unternehmen Deinen Rechtsanwalt
- Es gibt einen wie auch immer gearteten Vergleich, dann werden die Kosten geteilt. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer als jetzt die 131,71 zu bezahlen
- Die Forderung bestand zu recht, Du verlierst. Dann zahlst Du auch den gegnerischen Anwalt.
Wie sicher Du Dir bist, im Recht zu sein und was es Dir ggf wert ist, das auch zu bekommen, musst Du wissen.
Für den Widerspruch brauchst Du auch keinen Rechtsanwalt, der kann formlos erfolgen. Du kannst ihn selber verfassen und per Einschreiben an das Gericht schicken oder Du gehst dorthin legst ihn "zur Niederschrift" ein, dann hilft Dir im Zweifel der Gerichtsmitarbeiter bei der Formulierung.
Im Zweifel geht es danach vor Gericht. Da gibt es dann im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
- Die Forderung bestand von Anfang an zu unrecht, Du gewinnst, dann zahlt das Inkasso-Unternehmen Deinen Rechtsanwalt
- Es gibt einen wie auch immer gearteten Vergleich, dann werden die Kosten geteilt. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer als jetzt die 131,71 zu bezahlen
- Die Forderung bestand zu recht, Du verlierst. Dann zahlst Du auch den gegnerischen Anwalt.
Wie sicher Du Dir bist, im Recht zu sein und was es Dir ggf wert ist, das auch zu bekommen, musst Du wissen.
Wenn die Angaben richtig und nachprüfbar sind, würde ich eine Vorstandsbeschwerde bei der Telekom einreichen. Wie das geht, findest Du im Internet. Ich habe das schon mit Erfolg gemacht, weil ich im Recht war. Erst kam eine Ablehnung zurück, aus der für mich hervorging, dass die mein Schreiben gar nicht gelesen haben. Daraufhin habe ich eine Vorstandsbeschwerde über eine Vorstandsbeschwerde dorthin geschickt mit der Begründung, dass die gar nicht auf meine Beschwerde eingegangen sind, und dann ging auf einmal alles ganz einfach.
Geh zu einem Anwalt!
Was erwartest Du hier? Das zufälligerweise ein Anwalt das liest und Dir umsonst Auskunft gibt, obwohl er/sie damit seinen Lebensunterhalt verdient?
Und was dann? Wenn es zum Prozess kommt, brauchst Du sowieso einen.
Und für die Zukunft würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, für verschiedenste Angelegenheiten doch eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.
Was erwartest Du hier? Das zufälligerweise ein Anwalt das liest und Dir umsonst Auskunft gibt, obwohl er/sie damit seinen Lebensunterhalt verdient?
Und was dann? Wenn es zum Prozess kommt, brauchst Du sowieso einen.
Und für die Zukunft würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, für verschiedenste Angelegenheiten doch eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.