Antworten (2)
Bei einem Einkommen von nicht mehr als 400€ im Monat (4800€ im Jahr) fallen in keinem Falle Steuern an. Darüber hinaus gewährt der Staat oft Freibeträge abhängig vom Einkommen der Eltern und der momentanen Berufs- und Lebenssituation. Auch lassen sich Studien- und Schulgebühren teilweise von der Steuer absetzen.
Ein Student darf derzeit bis zu 8004€ im Jahr verdienen, ohne steuerlich belangt werden zu können. Dieselbe Grenze gilt auch für den Kindergeld-Anspruch der Eltern des Studierenden. Angegeben müssen Verdienste aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit sowie Kapitalerträge. Bafög dagegen ist generell steuerbefreit.