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Gast

Wieviel Steuern muss ich zahlen?

Ich habe derzeit einen Minijob wo ich ungefähr 350€ monatlich verdiene. Wenn ich nun einen zweiten Minijob annehme (ca 400-450€ monatl.), wieviel Steuern muss ich dann zahlen? Bzw. wieviel Geld würde dann ungefähr übrig bleiben?
Ausser des Minijobs mache ich momentan nichts.
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Antworten (3)
M. Große
Mit beiden Minijobs verdienen Sie mehr als 450,- Euro und sind damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Das müssen Sie tun:
Sie müssen beiden Arbeitgeber/-innen sagen, dass sie Sie bei der Minijobzentrale ab- und bei Ihrer Krankenkasse anmelden müssen.

Damit zahlen Sie auch Sozialabgaben. Wie viel genau, können Sie mit dem "Gleitzonenrechner" von Ihrer Krankenkasse ausrechnen.

Steuern fallen nur in den Steuerklassen 5 und 6 an.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 030 / 27 87 33 102. Wir beraten Sie gerne. Und weil wir von Berliner Landesregierung gefördert werden, ist die Beratung für Sie kostenfrei.

Marion Große, zukunft im zentrum GmbH, Projekt Joboption Berlin, www.minijob-machmehrdraus.de
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M. Große
Wenn Sie auf die Internetseite der Minijobzentrale gehen, finden Sie folgende Informationen dazu:

"Mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich um versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bei der zuständigen Krankenkasse zu melden sind.

Beispiel:Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Im Januar liegt ein Minijob vor, weil der Monatsverdienst nicht über 450 Euro liegt. Mit dem zweiten Minijob wird jedoch die 450-Euro-Grenze überstiegen, so dass der Arbeitnehmer ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen ist."

Quelle: www.minijob-zentrale.de
M. Große, Joboption Berlin, zukunft im zentrum GmbH
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M. Große
Da haben Sie Recht. Natürlich ist es wesentlich besser einen sozialversicherungspflichtigen Job zu haben und wenn es dann noch sein muss, einen Minijob dazu.
Joboption Berlin berät Unternehmen und Minijobber/-innen zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zum Vorteil für beide Seite.

Viele Informationen und Argumente für eine Umwandlung finden Sie auch auf unserer Internetseite www.minijob-machmehrdraus.de.
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