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Gast

winterreifen

habe bei einem reifenhändler winterreifen bestellt aber nichts unterschrieben ,hab in der zwieschen zeit billigere gekauft jetzt will er mir die reifen in zahlung stellen kann der das und kommt er rechtlich damit durch?
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Antworten (4)
Deho
@ starmax
Jetzt stell dir einmal vor, du wärst der Reifenhändler. Ein Kunde bestellt die, du forderst sie an, sie werden geliefert, und der Kunde will sie nicht mehr. Es geht doch nicht nur um den entgangenen Gewinn, sondern darum, ob die Reifen weiterverkäuflich sind. Standardreifen scheinen das nicht gewesen zu sein, sonst hätte der Händler sie nicht bestellen müssen.
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Az666
Es gab 2 übereinstimmende Willenserklärungen daher ja er kann es. Und er kommt damit durch, da es sich, wenn ich grad nicht irre, um einen Annahmeverzug handelt.

Übrigens, kaum ein Reifenhändler, der an Endkunden verkauft hat die gewünschten Reifen auf Lager (wenn wäre es Zufall), die Großhändler versorgen die Reifenhändler aber mit den passenden Reifen in weniger als 24h (zumindest bei Autoreifen). Bei der Vielzahl an Marken, Größen und Typen wäre eine eigene Lagerhaltung unwirtschaftlich (der Platz geht meist für die Einlagerung der Kundenreifen drauf, das bringt schließlich Geld) Da Reifen zudem altern, könnte die Lagerhaltung von Neureifen bei den Einzelhändlern zu wirt. Totalschäden führen
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antwortomat
Dein Verhalten ist scheiBe! Der Händler hat Recht!
Ich wünsche Dir, dass Du Schrottreifen gekauft hast und Deinem Händler, dass auch er sie zurück geben kann.
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micle
Ich hoffe doch.
Wenn ein Händler, in Absprache mit Dir, Ware für dich bestellt, dann ist das ein nichts anderes als ein Vertrag, ob mit oder ohne Unterschrift.
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