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HendrikKK

Wir bekommen eine neue Küche. Der Vermieter will, dass wir die Einbaukosten übernehmen. Kann er das verlangen?

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Antworten (4)
Heraklit1970
Natürlich kann er. Hat er schließlich auch gemacht, oder? Ob er es DARF ist etwas ganz anderes. Da kommt es darauf an, warum Sie eine neue Küche bekommen. Wollten Sie zum Beispiel eine neue? Im Zweifelsfall gehen Sie zum Mieterschutzbund.
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TischLampe84
ja, das kann er verlangen. verstehe ich das richtig: er trägt ansonsten die kosten für die neue küche? da habt ihr ja schon glück, das muss er nämlich auch nicht, das ist verhandlungssache. ihr könnte versuchen, mit eurem vermieter noch ein bisschen zu feilschen. ansonsten bleibt nur, der forderung nachzukommen.
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Bernhard Hofmann
kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, schließlich geschieht es ja nicht auf euren wunsch hin. wenn es im zuge von modernisierungsmaßnahmen geschieht, kann der vermieter anteilige kosten umlegen - alle jedoch nicht. genaueres erfahrt ihr beim örtlichen mieterbund. so ein vermieter ist auf jeden fall ein grund, sich beraten zu lassen.
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LennkaHenker0
Wenn im Mietvertrag e. Einbauküche mit erwähnt wird (Mietgegenstand, Zubehör usw.) dann kann er es nicht verlangen. Die gemietete Sache muß im funktionsfähigen Zustand übergeben werden. Das ist die Küche ja wohl nur, wenn sie auch montiert ist. Die Kosten gehören zu den Anschaffungskosten und sind demnach vom Vermieter zu tragen. Wendet Euch an den Mieterschutzbund (bei Ärger).
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