wird meine haftzeit in der ehemaliegen ddr als rente mit angerechnet von 1975-1977
möchte ich gerne mal wissen
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Nur wenn du in der Zeit deine Beiträge zur ges. Reentenversicherung gezahlt hast, sonst nicht.
Du könntest, rein theoretisch ja auch auch als Waldmensch fernab jeder Zivilisation gelebt haben, dafür gibts natürlich keine Rente. Aber das habt ihr Ossis ja eh...
Du könntest, rein theoretisch ja auch auch als Waldmensch fernab jeder Zivilisation gelebt haben, dafür gibts natürlich keine Rente. Aber das habt ihr Ossis ja eh...
Aus einer ähnlichen Anfrage aus dem internet kopierte Antwort eines Experten:
"Regulär wird die Haftzeit in der ehem. DDR nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt, es sei denn, der Haftgrund war ein politischer. Dazu ist es aber notwendig, als politisch Verfolgter die sog. 10/4 Bescheinigung vorzulegen. Danach muss das jetzt zuständige Gericht in einem Rehabilitationsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz die zu Unrecht erlittene Haft bestätigen. Erst danach wird inm Rahmen der Durchführung des Beruflichen Rehabilitationsgesetz (BerRehaG) die Verfolgungszeit feststellen und diese Zeit wird dann auf die Rente anerkannt.
Sollte nun jemand eine 2-jährige Haftstrafe wg. $ 213 StGB DDR (versuchter illegaler Grenzübertritt) oder ähnlichem eingesessen haben, wird diese Zeit auf die Rente verrechnet. Sollte jedoch wegen anderer Straftaten ein Urteil ergangen sein, wird nur die anteilige Haftzeit für die politische Verfolgung anerkannt.
Nachzulesen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Str>RehaG) sowie im Beruflichen Rehabilitationsgesetz ( BerRehaG)
Zur Information: Sollte die politische Haftzeit mindestens 6 Monate gedauert haben und wirtschaftliche Bedürftigkeit bestehen, steht dem Betroffenen eine monatliche Zuwendung von 25o,-Euro zu. Diese Summe wird weder auf soziale Leistungen, auf die Rente oder sonstiges angerechnet, ist auch nicht pfändbar."
"Regulär wird die Haftzeit in der ehem. DDR nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt, es sei denn, der Haftgrund war ein politischer. Dazu ist es aber notwendig, als politisch Verfolgter die sog. 10/4 Bescheinigung vorzulegen. Danach muss das jetzt zuständige Gericht in einem Rehabilitationsverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz die zu Unrecht erlittene Haft bestätigen. Erst danach wird inm Rahmen der Durchführung des Beruflichen Rehabilitationsgesetz (BerRehaG) die Verfolgungszeit feststellen und diese Zeit wird dann auf die Rente anerkannt.
Sollte nun jemand eine 2-jährige Haftstrafe wg. $ 213 StGB DDR (versuchter illegaler Grenzübertritt) oder ähnlichem eingesessen haben, wird diese Zeit auf die Rente verrechnet. Sollte jedoch wegen anderer Straftaten ein Urteil ergangen sein, wird nur die anteilige Haftzeit für die politische Verfolgung anerkannt.
Nachzulesen im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (Str>RehaG) sowie im Beruflichen Rehabilitationsgesetz ( BerRehaG)
Zur Information: Sollte die politische Haftzeit mindestens 6 Monate gedauert haben und wirtschaftliche Bedürftigkeit bestehen, steht dem Betroffenen eine monatliche Zuwendung von 25o,-Euro zu. Diese Summe wird weder auf soziale Leistungen, auf die Rente oder sonstiges angerechnet, ist auch nicht pfändbar."