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Gast

Wird Steuerrückerstattung mit zum Einkommen gezählt bei Unterhaltsforderungen

Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn (3-Jahre alt).
Diesen Betrag zahle ich an meine Ex-Partnerin (es stehen keine Beträge offen).
Meine Ex-Partnerin hat sich nun an das Jugendamt gewendet mit der Meinung dass
die Steuerrückerstattung auch noch zum Einkommen dazu gerechnet werden muss.
Da ich Arbeitnehmer bin habe ich eh nur eine Rückerstattung über die Entfernung Wohnort - Arbeitsplatz. Dieses Geld für Sprit habe ich ja von meinem Geld bezahlt.
hat jemand ein AZ
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Antworten (3)
Eichenlaub
Geh doch von deiner Seite aus zum JuAmt. Keine Ahnung wie das läuft... Aber geh mal hin und erkundige dich.
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Eichenlaub
Ich denke aber mal nein, das wird nicht mit reingerechnet.
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elfigy
Steuerrückzahlungen gehören mit zum Einkommen, das für die Unterhaltsberechnung maßgeblich ist, wie alle anderen Einnahmen auch.
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