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Gast

Witterungsschäden an Holzfenstern nach nur 2 Jahren

Nach eineinhalb Sommern löste sich die Lasur an meinen nach Süden ausgerichteten Holzfenstern, großflächig und stetig fortschreitend. Der Schreiner: ,,Da hab ich nix mit zu tun, das ist normal. Verklagen Sie mich doch." 2 Gutachter konnten dem Schreiner nicht deutliche Herstellungsfehler nachweisen. Es wäre halt das Wetter, dass den Fenstern zusetzt. Frage(n): Wo bleibt der Verbraucherschutz? Hätte ich gewusst, dass man diese Holzfenster nicht nach Süden einbauen darf, hätte ich den Auftrag nicht erteilt. Im vorliegenden Fall hätte schon nach einem Sommer renoviert werden müssen Bei jeder Renovierung ändert sich natürlich der Holz-Farbton, die Haltbarkeits-Intervalle werden bei Streichauftrag der Lasur noch kürzer. Ach ja, ich wohne in Ostwestfalen, und nicht in Ost-Afrika. Komisch: Die Fenster eine Etage tiefer sind nach 25 Jahren einmal, nach einem Hagelangriff, partiell renoviert worden. Die 3 Meter Unterschied im Abstand zur Sonne sind also so sehr entscheidend? Freue mich auf die ,,Verkehrsmeinung", die Einschätzung der Leser: Wer ist hier im Recht -- Hersteller oder Kunde?
Übrigens: Im ersten Verfahren war die Richterin eine Duzfreundin (,,, ... stört Sie hoffentlich nicht ... '') des Angeklagten Handwerkers. Das erste Urteil war entsprechend.
Frage beantworten Frage Nummer 3000069218 Frage melden

Antworten (12)
Skorti
1. Der Verbraucherschutz kommt nicht zu Dir um dich vorab darüber zu informieren, dass im Süden die Sonne scheint.
2. In Rechtsfragen ist es seit ca. 1300 - 1400 Jahren nicht mehr üblich, das Volk über Recht und Unrecht abstimmen zu lassen.
3. Der Rechtsweg kann lang und beschwerlich sein. Da darf man nicht einfach aufgeben, bloß weil der Prozessgegner unterwegs mal alte Bekannte trifft.

Gehe in Berufung, streite weiter und behalte das Ergebnis für Dich.
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bh_roth
Die Richterin eine Duzfreundin des Beklagten? Ein klassischer Fall, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.
Dass man mit Holzfenstern immer Arbeit hat, weiß man. Deshalb habe ich in keiner meiner Immobilien Holzfenster (gehabt). Und dort, wo es welche gab, habe ich die gegen Kunststoff ersetzt.
Ob du in einer weiteren Instanz Recht (also das, was du unter Recht verstehst) bekommst, weiß niemand. Ich habe Holzflächen nach Süden, die müss(t)en auch jedes Jahr neu behandelt werden.
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Rentier_BV
Hallo Gast
Die Antwort von Skorti ist umfassend und zutreffend.

Zusätzlich möchte ich anmerken, dass dein Versuch, eine verbindliche Rechtsberatung zu erhalten, hier wohl scheitern wird.
Außerdem hätte eine intensive Vorabberatung durch Fachleute die eine oder andere Fehlhandlung verhindert.
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micle
Leider hat die meinung und die Einschätzung der Teilnehmer im Forum keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Gerichts.

Handelte es sich bei den Gutachtern um vom Gericht bestellte Sachverständige im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens oder handelt es sich um "Parteiengutachten"?

Daß Anstrichsysteme auf Holzfenstern erhöhter Pflege und Wartung bedürfen, ist bekannt. 2 Jahre bis zum Auftreten erster Schäden schein mir jedoch eine zu kurze Zeitspanne, wenn sich die Lasur nun schon "großflächig und stetig fortschreitend" ablöst, selbst bei etwaiger exponierter Lage.

Nachdem die Sache nun bereits beim Gericht gelandet ist, ist ein Schiedsgutachten nicht mehr für sinnvoll.

Wenn der monitäre Schaden beträchtlich ist, würde ich mir die Hilfe eines Rechtsbeistandes holen und dann ein gerichtliches Beweissicherungverfahren einleiten, bei dem der Reklamierende jedoch in Vorkasse gehen muß.

Sonst, Faust in der Tasche ballen und die Fenster selbst streichen.
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Dorfdepp
Der Vergleich mit den Fenstern in der unteren Etage scheint zu hinken, die lürften lackiert sein, so ein Lack hält nach eigener Erfahrung ohne weiteres 20 Jahre, auch nach Süden hinaus gelegen. Meine lackierten Holzfenster sind jetzt 10 Jahre alt und sehen frisch wie am ersten Tag aus. Dass Lasur öfter nachgestrichen werden muss, wissen die meisten, aber anderhalb Jahre halte ich zu kurz. Die Lasur meiner nach Süden gelegenen Laube streiche ich alle 5 Jahre nach. Meiner Meinung nach ist beim Erstanstrich gepfuscht worden, z. B. falsche oder keine Grundierung. Da würde ich ansetzen.
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hphersel
Zum Fachlichen ist schon einiges gesagt worden; grundsätzlich gilt: eine Lackierung ist etwas anderes als eine Lasur; der Bauherr hat sich zu informieren. Mit anderen Worten: Du hättest fragen sollen und müssen. Dass Du das nicht getan hast, ist nicht dem Schreiner anzulasten.
Dazu kommt, dass zwei - anscheinend von Dir beauftragte - Gutachter keinen deutlichen Herstellungsfehler fanden. Wenn schon Deine eigenen Gutachter zu einem für Dich nicht zufriedenstellenden Ergebnis kommen, was soll dann ein dritter, wirklich neutraler Gutachter finden?
Was mich allerdings tatsächlich stört: die Richterin wäre in jedem Fall wegen Befangenheit abzulehnen gewesen. Das ist nicht passiert und nun hast Du ein erstinstanzliches Urteil und damit eine Instanz verschenkt. Das kann aber eigentlich nicht passieren, wenn Dein Anwalt ein kleines bisschen aufgepasst hätte. Folglich hattest Du entweder keinen Anwalt oder einen grottenschlechten. Und auch das musst Du Dir selber anrechnen lassen.
Du wirkst auf mich im Moment wie einer, der auf Teufel komm raus mit dem Kopf durch die Wand will. Leider ist in aller Regel die Wand stabiler als der Kopf...
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Musca
Im Gegensatz zu dem einen oder anderen Vorredner: Lasuren sind offenporig, diffunsionsfähig, im Gegensatz zu Lacken. aber egal welches Anstrichsystem gewählt wurde, nach 2 Jahren dürfen keine Witterungsschäden auftreten.
Sind die Fenster dunkel lasiert ? Da wäre thermische Belastung des Anstriches eine Möglichkeit.
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Rentier_BV
Zum allgemeinen Verständnis:
Zitat: Lasur (entlehnt aus lat. lasurium, Blaustein, vgl. Lapislazuli)[1] bezeichnet eine transparente oder semitransparente Beschichtung auf Holz, Leinwand, Karton oder Papier sowie einen dünnen Aufstrich aus lichtdurchlässigen Anstrichmitteln.
Dünnschichtlasur ist aufgrund ihrer wasserähnlichen Konsistenz weniger komfortabel zu verarbeiten.
Dickschichtlasur besitzt eine Konsistenz wie Lack und hat sehr ähnliche Eigenschaften. Ende Zitat.

Und wieder mal hat es ein Besucher geschafft, alles mögliche zu initiieren, bloß keine passende Antwort, weil der Herr mit Informationen sehr zurückhaltend war.
Dünnschicht oder Dickschicht Lasur, da liegen Welten zwischen.
Sicher wird er selbst nicht mehr wissen, aber das ist doch das Drama.
Sie wissen nicht wovon die Rede ist, aber wir sollen die Scheiße, die auch noch durch wirren Schreibstil verquirlt wird, klären.
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Rentier_BV
@ Musca

Wenn du Dünnschicht Lasuren meinst, sind deine Ausführungen richtig.
Und nur dann.
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solitude32
Mir sind diverse Dünnbrettbohrer bekannt ...
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Musca
Das freut mich doch, wenn ich nach ein paar Jahrzehnten Praxis als Architekt, nach einer Schreinerlehre, den Unterschied zwischen den Lasuren erklärt bekommme.
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Musca
Nachtrag: Mit den sogenannten Dickschichtlasuren (Consolan u.ä.)hat man es immerhin geschafft, ganze Generationen von Fachwerkhäuser mit Hilfe der Denkmalpflege dauerhaft zu zerstören.
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