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Deinen Arbeitsvertrag wirst Du schon selber durchlesen müssen. Woher sollen wir wissen, was man Dir evtl. da rein geschummelt hat?
die größte "Stolperfalle" liegt eben in ihrer Befristung: Du bekommst keine Kündigung und musst Dich selber rechtzeitig vor dem Ende des Bschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden, wenn Du hinterher ihre Leistungen in Anspruch nehmen willst/musst. Sofern Dein Vertrag verlängert wird, musst Du Dich bei der Agentur dann auch wieder abmelden.
Was die meisten Arbeitnehmer nicht wissen ist, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse mit dem Tag der Befristung automatisch enden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keine zusätzliche schriftliche Kündigung aussprechen muss, um das Arbeitsverhältnis zu dem jeweiligen Stichtag zu beenden.
Stolperfallen gibt es eigentlich so richtig nicht, wenn man sich bewusst ist, dass der Job halt befristet ist. D. h. der Arbeitgeber muss zum Ende der Vertragslaufzeit keine Kündigung aussprechen muss, sondern der Vertrag ausläuft. Einerseits gut, wenn man nicht weiß, ob der Job der richtige ist - andererseits heißt es nach einem Jahr evtl. wieder auf Jobsuche gehen.