wo melde ich verstoß gegen gefährdung von schutzbefohlenen
Der Hausmeister einer Behinderteneinrichtung fällte Bäume auf einem aufgelassenen Bahndamm. Anwohner die wussten dass ich die Pacht für Einzelstücke desselbigen einzog informierten mich. Auf einem Samstag kommet ich keinen erreichen (Aktiengesellschaft) So rief ich die Polizei. Ich erklärte denen das der Mann offensichtlich stark alkoholisiert war ( torkelte mit laufender Kettensäge von Baum zu Baum )dazwischen werkelten die Einwohner einer Behindeteneinrichtung umher. Also 1. Diebstahl 2. Verstoß Unfallverhütungsvorschrift ( keine Schutzkleidung, kein „Waldmopedschein „) Gefährdung von Schutzbefohlenen . 3. Waldfrevel .Wer ist in diesem Fall zuständig in NRW