wo trage ich den nebenverdienst in der steuererklärung ein?
Antworten (3)
Die Spalte "Nebenverdienst" gibt es in der Steuererklärung nicht!
Wenn der Nebenverdienst aus einem 450-Euro-Job stammt, ist er nicht einzutragen, da Besteuerung und Sozialabgaben bereits erfolgt sind.
Stammt der Nebenverdienst aus einer anderen Tätigkeit, so ist er bei den "Einkünften aus selbständiger Tätigkeit" anzuführen. Dazu ist die Anlage S - früher GSE - auszufüllen.
Wenn der Nebenverdienst aus einem 450-Euro-Job stammt, ist er nicht einzutragen, da Besteuerung und Sozialabgaben bereits erfolgt sind.
Stammt der Nebenverdienst aus einer anderen Tätigkeit, so ist er bei den "Einkünften aus selbständiger Tätigkeit" anzuführen. Dazu ist die Anlage S - früher GSE - auszufüllen.