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Gast

wo trage ich den nebenverdienst in der steuererklärung ein?

Frage beantworten Frage Nummer 3000008318 Frage melden

Antworten (3)
Croc
In der Spalte »Nebenverdienst«.
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status-quo-fan
Die Spalte "Nebenverdienst" gibt es in der Steuererklärung nicht!

Wenn der Nebenverdienst aus einem 450-Euro-Job stammt, ist er nicht einzutragen, da Besteuerung und Sozialabgaben bereits erfolgt sind.

Stammt der Nebenverdienst aus einer anderen Tätigkeit, so ist er bei den "Einkünften aus selbständiger Tätigkeit" anzuführen. Dazu ist die Anlage S - früher GSE - auszufüllen.
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status-quo-fan
ing, richtig betrachtet! Aber auch die Zeile gibt es in der Steuererklärung nicht.
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