Günter Kaiser
Wonach berechnet sich die Zeit für die Anwartschaft bei einer privaten Altersvorsorge? Gibt es da gesetzliche Regelungen?
Antworten (3)
Die Rentenanwartschaft bei einer privaten Altersvorsorge kann man sich direkt bei der Gesellschaft errechnen lassen. Wenn man der Meinung ist, das da etwas nicht stimmt, kann man sich diese auch von einem Rechtsanwalt der auf Rentenanwartschaften spezialisiert ist errechnen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Sofern der Versicherungsnehmer seine Pflichten ( Zahlung der monatlich vereinbarten Versicherungssumme) nachgekommen ist, hat er seine Anwartschaft gemäß dem Versicherungsvertrag erfüllt. Dieser Versicherungsvertrag wird mit dem entsprechendem Unternehmen geschloßen und individuell vereinbart. Es gibt für eine private Altersvorsorge keine gesetzliche Regelung. Diese gesetzliche Regelung betrifft nur solche Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge.
Gegenstand eines Versorgungsausgleichs ist die während der Ehezeit von beiden erworbenen Rentenanwartschaftsrechte. Dabei spielt es keine Rolle, ob man privat oder gesetzlich für das Alter vorgesorgt hat. Von Gesetzes wegen wird der Versorgungsausgleich mit der Scheidung im Verbundverfahren durchgeführt. Auch bereits während der Ehezeit bezogene Leistungen von Versicherungen werden im Versorgungsausgleich neu berechnet bzw. geteilt.