köhlle_398
Worauf ist von Seiten des Arbeitnehmers bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu achten? Was sollte auf jeden Fall drin stehen?
Antworten (3)
Hallo. Auf jeden Fall gehört in Dein Kündigungsschreiben der Kündigungsgrund mit hinein. Dieser muß so aussagekräftig sein, dass daraus abzuleiten ist, das ein weiteres Arbeiten in dem Unternehmen nicht möglich ist. Ein guter Kündigungsgrund wäre z. B. das Nichtzahlen Deines Gehaltes.
Für das Jobcenter und den Umstand, dass der Arbeitnehmer nach seiner Arbeitszeit sicher Geld von dort erhalten möchte, sollte die Auflösungsvereinbarung "auf Wunsch des Arbeitgebers" erfolgen. Und der Arbeitnehmer ist damit einverstanden. Eine Kündigung wäre allerdings besser für ihn.
In einer Vertragsaufhebung sollte prinzipiell erwähnt werden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt wird. Oft ist es hilfreich, die Beweggründe, beispielsweise persönliche Probleme, zu erwähnen, damit der Arbeitgeber von weiteren rechtlichen Schritten absieht. Es kann sein, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung Schadenersatz leisten muss.