Rosethamy
Zahlen bei schaden?
Meine Tochter hatte 2 Tage den Führerschein und fuhr mit den Auto ihrer Freundin. Bei einer Kurve fuhr sie auf den Bordstein. Dabei ist ein Reifen geplatzt und bisschen Öl lief aus. Sie riefen den Vater ihrer Freundin und er meinte, naja das wird nicht teuer. Wohl gemerkt das Auto ist 18 Jahre alt und hat bei Anschaffung 300 € gekostet. Jetzt haben sie ohne uns zu informieren das Auto reparieren lassen und verlangen von meiner Tochter 600 €. Ist das Rechtens? Was können wir tun?
Antworten (7)
Wie kann denn bei einem defekten Reifen Öl austreten? Oder war da mehr kaputt, der Unfall heftiger? Nein, die Reparatur ist nicht gerechtfertigt, wenn das Auto nur noch einen Wert von 300 Euro hat, dann ist es mit diesem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Damit kann höchstens der Zeitwert als Schaden angenommen werden. Also bezahle den Zeitwert, und über den Rest werdet ihr euch streiten müssen.
Ich würde es jedenfalls so machen. Und wenn es deine Freundin ist, wird sich jetzt zeigen, wie gut diese Freundschaft hält.
Ich würde es jedenfalls so machen. Und wenn es deine Freundin ist, wird sich jetzt zeigen, wie gut diese Freundschaft hält.
Nun Ja, da deine Tochter die Verusacherin ist steht sie denke ich mal in der Haftungspflicht. aber der Reperaturpreis steht ja auch im gewissen Gegensatz zum Wert des Autos. Gibt nur zwei Möglichkeiten entweder Mama bezahlt und deine Tochter hat noch ne Freundin oder eben nicht und es kümmern sich andere Leute drum, Anwalt oder so, aber das kann auch schnell mehr wie 600€ kosten.
Tja, eine Rechtsschutzversicherung kostet nur einen Hunni im Jahr. Verkehrs- Zivil- und Strafrecht eingeschlossen.
Sie muß gar nichts zahlen, nur bei grober Fahrlässigkeit!
Es sei denn vor der Fahrt wurde ein, idealerweise schriftlicher, Vertrag geschlossen, der die Haftung regelt.
Beim Autofahren kann nun mal was passieren, das sollte jedem vorher klar sein.
Wer jemand zwei Tage nach der Prüfung seinen Wagen gibt, muß einfach damit rechnen.
Unter Freunden würde ich vielleicht die Hälfte anbieten. Der Wagen kann auch durchaus ein Schnäppchen gewesen sein und einen höheren Wert haben.
Es sei denn vor der Fahrt wurde ein, idealerweise schriftlicher, Vertrag geschlossen, der die Haftung regelt.
Beim Autofahren kann nun mal was passieren, das sollte jedem vorher klar sein.
Wer jemand zwei Tage nach der Prüfung seinen Wagen gibt, muß einfach damit rechnen.
Unter Freunden würde ich vielleicht die Hälfte anbieten. Der Wagen kann auch durchaus ein Schnäppchen gewesen sein und einen höheren Wert haben.