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NaCl

Zinsen und Steuer

Meine Schwiegermutter hat einen Bausparvertrag, den sie mir und meiner Frau schenken will. Nun bekommt sie darauf Bonuszinsen, die sie versteuern muss. Wir hätten noch Freibeträge frei um die Zinsen zu sparen. Eine Übertragung der Verträge (sehr alt) ist aber nicht möglich. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie sich den Vertrag auszahlen lässt inkl. der Zinsen, diese aber bei uns angerechnet werden - z.B. über eine Schenkung?
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Antworten (6)
StechusKaktus
Die Idee mit der Schenkung halte ich für gut. Sie kann euch privatschriftlich den Bausparvertrag überschreiben und darin festhalten, dass alle Erträge ausschließlich euch zufließen. Je besser ihr das formuliert, umso bessere Chancen habt ihr dann beim Finanzamt. 100%ige Sicherheit für das Gelingen gibt´s aber nicht.
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MaG666
Und warum gehst du nicht einfach zu deinem Steuerberater? Wenn dir jemand eine annhähernd richtige Antwort geben kann, dann doch wohl der. Ist zumindest besser als auf einen Rat von jemandem zu hören, von dem man nicht weiss, ob er Ahnung von der Materie hat (die Bemerkung richtet sich jetzt nicht gegen meine Vorrednerin, sondern gilt allgemein).
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NaCl
Naja, weil wohl hier jemand sein könnte, der Ahnung hat. Und das heißt ja nicht, dass ich nicht parallel einen Steuerberater kontaktiert habe...
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hphersel
eher würde ich bei der Bausparkasse nachfragen, warum die Übertragung nicht möglich sein soll. ein einfaches "geht nicht" reicht mir da nicht aus. Von der Antwort auf diese Frage hängt dann fr mich das Weitere Vorgehen ab.
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NaCl
das hatten die bei den Bausparverträgen in den Bedingungen drin. Der Zinsbonus ist an die Person gekoppelt, die den Vertrag abgeschlossen hat.
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Az666
Schenkung ist Quatsch, bei Ausschüttung/Zahlung fällt Kapitalertragsteuer an, die Schenkung käme erst danach. Mit dem Freibetrag ist auch sinnlos, da ich jetzt mal davon ausgehe, dass die Ausschüttungsberechtigte Person einen geringeren Grenzsteuersatz als 26,375 haben wird (Rentner?). Daher wäre es wahrscheinlich sinnvoller den Antrag zu stellen Dividenden von der KapErtSt frei zu stellen und im Rahmen der Einkunftsermittlung zu berücksichtigen (sollte sinnvollerweise ein Steuerberater durchrechnen, da man die gesamten Vermögensverhältnisse kennen muss), dann werden diese mit dem eigenen Steuersatz berücksichtigt, dies gilt generell für jeden Arbeitnehmer mit niedriegem Grenzsteuersatz, da die KapErtS. häufig höher ist.
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