laut tabelle darf bei der höhe meines nettolohns 2207,27€--105,73€ gepfändedt werden.Tatsächlich werden aber 227,26€ abgezogen.Kann man die differenz zurückfordern?
Anscheinend geht das Gericht von 2 unterhaltspflichtigen Personewn aus, du aber von 3 Personen. Du musst diese Diskrepanz aufklären. Wenn man sich verrechnet hat, bekommst du Geld zurück, wenn nicht, ja dann ändert sich eben nichts.