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Spezielle Fahrten, wie BEispielsweise zum Zweitwohnsitz, definieren sich steuerlich durhc z.B. Häufigkeit. Derartige REgelungen gibt es auch für viele anderen Fälle. Aber das meiste solltst du jedenfalls absetzen können, ja. ;)Also in so gut wie jeder Branche.
Man kann in jeder Branche wenn ein Gewerbe angemeldet ist, Fahrten geltend machen. Ist der PKW privat, sollte man ein Fahrtenbuch führen und alle Fahrten im Detail (geschäftlich und privat) aufführen. Ist der PKW im Geschäftsvermögen, kann man prüfen wie man günstiger fährt, entweder mit Fahrtenbuch oder der 1%-Regelung (= Neupreis x 1%).