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Gast

Zusammen führen der ganzen Haft . Das die Bewährung nicht in Haft umgewandelt wird?

Mein Lebens Partner sitzt in Haft wegen betrug bzw. Geldstrafe absitzen. Er hatte aber Bewährung 1.5 Jahre die sollen in Haft umgewandelt wieder werden. Zu dem kam jetzt nochmal was dazu an Geldstrafe. Was können wir tun.? Ist es möglich alles zusammen zu führen oder das die Bewährung nicht in Haft umgewandelt wird. Es sind etwa 5 Jahre alles zusammen. Wie kann man das verkürzen? Danke für Ihre Hilfe. Ps. Kann mir einer ein passenden Anwalt empfehlen ich bin voll überfordert mit all dem? ☺
Frage beantworten Frage Nummer 3000045872 Frage melden

Antworten (5)
elfigy
Ihr Lebenspartner bekam Bewährung. Das bedeutet, er hätte sich in der Bewährungszeit nichts weiter zuschulden kommen lassen dürfen. Das hat er aber getan. Nun wird die Bewährung widerrufen, das ist korrekt. Zu den 1,5 Jahren ist er rechtskräftig verurteilt. Die nicht gezahlten Geldstrafen müssen auch abgesessen werden. Da kann nichts verkürzt werden. Er hat für jede Tat eine rechtskräftige Strafe bekommen. Es gibt keinen Mengenrabatt. Er wird das absitzen müssen. Wenn er sich in der Haft gut führt, wird er vorzeitig entlassen und die Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die verfällt aber auch, wenn er dann wieder straffällig wird. Ein Anwalt hilft da auch nichts mehr. Er kann gegen rechtskräftige Strafen nichts tun. Das einzige, was Ihr Partner tun kann, ist, nach absitzen seiner Haft nicht wieder straffällig zu werden.
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hphersel
Das ist ja gerade des Prinzip einer Bewährungsstrafe: Du hast Bockmist gebaut uind müsstet eigentlich dafür in den Bau, aber wir (das Gericht) glauben, dass Du nicht wirklich böse bist, und deswegen geben wir Dir eine Chance: Wenn Du Dich in den nächsten Jahren (die Bewährungsfrist) vernünftig verhältst, musst Du nicht in den Bau. Wenn Du aber innerhalb dieser Frist erneut Bockmist baust, musst Du nicht nur die Strafe für den neuen Bockmuist absitzen, sondern zusätzlich auch noch die Strafe für den jetzigen.

Offensichtlich hat der Lebenspartner dieses Prinzip nicht verstanden und wurde wieder auffällig. Schlimm und traurig für den Gast, aber völlig in Ordnung.
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bh_roth
Wenn jemand eine laufende Bewährung hat, und in dieser Zeit wieder straffällig wird, dann hat er sich nicht bewährt. Dann kann und wird (in der Regel) das Gericht die Bewährung widerrufen, und der Partner sitzt ein. Das hätte er, wohlwissend, dass er unter Bewährung ist, sich früher überlegen müssen.
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madman
Ein Rechtsanwalt kann unter Umständen einen Srtafzusammenzug erreichen. Das ist bei mehreren ausstehenden Strafen durchaus üblich und macht das Ganze um einiges "billiger". Formell kannst du dich bei der Anwaltskammer nach einem Strafverteidiger erkundigen, informell etwa bei der Straffälligenhilfe oder noch besser Leuten aus dem Milieu, von denen dein Freund wohl genug kennen dürfte. Unter den Stichworten "Rechtsberatung; Online; kostenlos" findest du aber auch im Netz erste Hilfe. Hier in der Community wirst du ausser moralisch erhobenen Zeigefingern nicht viel Hilfreiches finden. Tipp: Lass dir bei der Formulierung der Frage von jemandem helfen, der ein etwas besseres Deutsch beherrscht. Je genauer die Frage, desto hilfreicher die Antwort.
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elfigy
Ein Strafzusammenzug ist nicht durchaus üblich. Das geht nur, wenn mehrere Taten, die nicht in einem Zusammenhang stehen, gleichzeitig verhandelt werden. Nachträglich ist es nur möglich, wenn eine Tat verhandelt wurde, während noch eine weitere Tat zu verhandeln ist. Die Strafen für nach einer Verturteilung neu begangener Taten werden nicht zu einer Gesamtstrafe zusammen gezogen. Und Vermögensstrafen sind ausgenommen. Das heißt, nicht bezahlte Geldstrafen müssen ersatzweise abgesessen werden.
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