Zutritt verwehren
Mein Bruder hat eine Vorsorgevollmacht für meiner Mutter,der 500 km weit weg wohnt, die in meinen Einfamilienhaus auf Lebzeiten Wohnrecht hat,er sie aber sobald ein Heimplatz
an seinen Heimatort frei wird mit nehmen will ist mir auch egal.Ich habe mit meinen Bruder ein recht schlechtes Verhältnis und möchte nicht mehr ,das er mein Grundstück bzw Haus betritt. Kann ich Ihm das verwehren.
an seinen Heimatort frei wird mit nehmen will ist mir auch egal.Ich habe mit meinen Bruder ein recht schlechtes Verhältnis und möchte nicht mehr ,das er mein Grundstück bzw Haus betritt. Kann ich Ihm das verwehren.
Antworten (7)
Den Zutritt zur Wohnung der Mutter kann man nicht verwehren. Es kann aber noch andere Probleme geben. Muß evtl. der Wert des Wohnrechtes der Mutter auch ausbezahlt werden?
der gast sprach von seinem Bruder, nicht von seiner Mutter, dem er das Zutrittsrecht verweigern will !!
@ starmax. Was du dem Gast hier alles unterstellst, ist zwar möglich, aber es gibt auch noch andere Möglichkeiten, weshalb die Verhältnisse so sind wie sie sind. Oder weißt du mehr? Aufgrund der Fragebegründung allein, finde ich deine Antwort mehr als schroff.
@starmax. Natürlich. Die alte Dame leidet sicher jetzt schon genug unter dem Bruderzwist.
@ing. zu 1. stimme dir zu
zu 2. Das Wohnrecht besteht, solange es nicht im Grundbuch ausgetragen ist. Wenn die Mutter es nicht wahrnimmt, so kann der Hausbesitzer dennoch nicht über diese Wohnung verfügen. Sie könnte auch zurückziehen . Theoretisch natürlich. Ein Wohnrecht ist auch als Geldwert in den Verträgen beziffert. Sie könnte es auch auszahlen lassen.
zu 3. das kommt auf den Vertrag an. Es gibt auch Überlassungsverträge, in denen ein Umzug in ein Heim geregelt ist. In diesem Fall kann meist der Hausbesitzer über die Wohnung verfügen, muß aber den Mietwert der Mutter erstatten.
@ing. zu 1. stimme dir zu
zu 2. Das Wohnrecht besteht, solange es nicht im Grundbuch ausgetragen ist. Wenn die Mutter es nicht wahrnimmt, so kann der Hausbesitzer dennoch nicht über diese Wohnung verfügen. Sie könnte auch zurückziehen . Theoretisch natürlich. Ein Wohnrecht ist auch als Geldwert in den Verträgen beziffert. Sie könnte es auch auszahlen lassen.
zu 3. das kommt auf den Vertrag an. Es gibt auch Überlassungsverträge, in denen ein Umzug in ein Heim geregelt ist. In diesem Fall kann meist der Hausbesitzer über die Wohnung verfügen, muß aber den Mietwert der Mutter erstatten.
Na der Dummgast scheint ja auch ein schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter zu haben, nicht nur zu seinem Bruder, da es ihm ja egal ist, daß der Bruder die Mutter in ein 500km entferntes Heim stecken will. Merkwürdig erscheint auch, daß der Bruder die Vorsorgevollmacht hat (500km) und nicht der Gast, bei dem die Mutter ja noch lebt. Ergebnis: Dumpfbackenfrage!