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Gast

Zuzug des Lebensgefährten

Guten Tag,
Wir leben seit 2011 in einer Eigentümerwohnung zur Miete. Diese soll nun verkauft werden.
Seit längerem bestand der Wunsch mit meinem Lebensgefährten zusammen zuziehen. Da ich von ALG 2 lebe, wären wir dann auch mit seiner Unterstützung vom Amt weg.
Jetzt haben wir unserer Vermieterin einen Brief geschrieben, und um die Genehmigung zum Zuzug in die Wohnung gebeten, und Übernahme in den Mietvertrag. Sie ist ja zum jetzigen Zeitpunkt noch Vermieterin dieser Wohnung.
Sie antwortete, das sie das nicht machen kann, weil sie sich in Verkaufsgesprächen befinde.
Ohne ihre Zusage kann mein Lebensgefährte hier aber nicht einziehen.
Darf sie in diesem Fall den Zuzug verweigern?
Auf die Übernahme in den Mietvertrag würden wir verzichten, dennoch brauche ich ja ihre Einverständnis zum Einzug meines Lebensgefährten.
Danke für die Antwort
Frage beantworten Frage Nummer 3000098772 Frage melden

Antworten (1)
Skorti
Ich überlege gerade, wer das wir ist, wenn der Lebensgefährte erst jetzt einziehen will.

Wenn es da ein wir gibt, kann es sein, dass einer der wenigen Gründe vorliegt, bei der der Vermieter die Zustimmung verweigern kann. Eine Überbelegung der Wohnung.

Ansonsten hat Ing recht.

Es ist für das Verkaufsgespräch auch völlig egal, ob unter dem laufenden Mietvertrag 1,2 oder mehr Menschen in der Wohnung leben.
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