Zwei Namen auf einem Grabstein, aber nur eine Urne wurde beerdigt.
Zu Lebzeiten lässt der Ehemann, für sich und seine verstorbene Frau einen Grabstein anfertigen, allerdings gegen den Willen der Verstorbenen. Der Stein ist noch nicht ganz fertig, da stirbt auch der Ehemann. Soweit so normal. Der Sohn aus erster Ehe verwirklicht nun den letzten Willen seiner Mutter und setzt sie, wie gewünscht, in einer anderen Stadt in ihr Familiengrab bei. Die Kinder des Mannes, auch aus erster Ehe, beerdigen ihrerseits den Vater, wie von ihm geplant, und mit seinem vorbereiteten Grabstein an seiner Wunschgrabstätte. Nun gibt es zwei Gräber mit dem selben Namen, Geburts-und Sterbedatum. Nur in einem Grab aber befindet sich die Urne. Dazu muss gesagt werden, die Verstorbene war keine Hütchenspielerin. Frage: ist das erlaubt?
Antworten (8)
Das ist wie mit einem Hundehaufen.
Solange man ihn in Ruhe lässt, ist alles in Ordnung.
Wenn man anfängt, darin herum zu rühren, fängt es an zu stinken!
Solange man ihn in Ruhe lässt, ist alles in Ordnung.
Wenn man anfängt, darin herum zu rühren, fängt es an zu stinken!
Ich lese Urne und denke sofort an einen nicht genehmigungspflichtigen liegenden Grabstein.
Auf dem kann man dann auch gut Hütchen spielen, stimmt!
Auf dem kann man dann auch gut Hütchen spielen, stimmt!
Gesetzlich gibt es da kein Problem.
Manche Friedhofssatzungen erlauben das nicht, kommt aber wohl selten vor.
Manche Friedhofssatzungen erlauben das nicht, kommt aber wohl selten vor.
Antwort: Ja! Dann handelt es sich um ein sogenanntes Scheingrab. Der Grabstein ist genau genommen ein Gedenkstein. Da wird auch oft an verschollene oder gefallene Menschen erinnert.
"...und setzt sie, wie gewünscht, in einer anderen Stadt in ihr Familiengrab bei. ..."
d.h. der Name der Name der Mutter existiert auf auf zwei Grabsteinen in zwei verschiedenen Friedhöfen
Mal ehrlich, wer und welche Behörde soll das erkennen - und wenn tatsächlich ordnungswidrig, das dann verfolgen? Wem schadet es denn? Wäre es nicht auch wichtiger, betroffene Behördenmitarbeiter mit sinnvilleren Aufgaben zu betrauen?
Also, ich glaube, in so einem Fall sollte man darüber hinwegsehen, das passiert nunmal.
d.h. der Name der Name der Mutter existiert auf auf zwei Grabsteinen in zwei verschiedenen Friedhöfen
Mal ehrlich, wer und welche Behörde soll das erkennen - und wenn tatsächlich ordnungswidrig, das dann verfolgen? Wem schadet es denn? Wäre es nicht auch wichtiger, betroffene Behördenmitarbeiter mit sinnvilleren Aufgaben zu betrauen?
Also, ich glaube, in so einem Fall sollte man darüber hinwegsehen, das passiert nunmal.
Bis ein Grabstein aufgestellt wird, dauert es meist über ein Jahr. Komische Kinder, wenn der Name der Frau trotzdem auf dem Stein steht.