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umjo

Zweierlei Maß?

Frau Sieglinde B. sitzt bereits seit Februar in der JVA Chemnitz ein, weil sie sich bis heute weigert, ihre 'Haushaltsabgabe' (vulgo: Rundfunkgebühren) zu bezahlen.
Die AFD-Europaabgeordnete, Frau (?) Ich-werde-den Teufel-tun-und-in den Spiegel-schauen-Beatrix-von-Storch hat, nach dieser aktuellen Meldung eben jenes ebenfalls schon seit geraumer Zeit getan. Und darüber hinaus ihre Verweigerungshaltung fleißig in den sozialen Medien gepostet.

Wer erklärt mir -mit einfachen Worten (meine intellektuelle Aufnahmefähigkeit ist bekanntermaßen begrenzt), warum diese Europaabgeordnete nicht schon längst ebenfalls einsitzt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000044906 Frage melden

Antworten (44)
umjo
Eine Kontopfändung ist sicherlich auch für den Normalo nicht besonders angenehm.
Einsitzen hingegen...

Müsste auch da erst Immuniät aufgehoben werden?
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umjo
meine natürlich 'Immundiät' ;-))
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bh_roth
Sie wanderte nicht in den Knast, weil es bei ihr nichts zu pfänden gab, sondern sie sitzt eine Erzwingungshaft ab, denn sie hat am Ende die Unterschrift ihrer Vermögensaufstellung beim GV verweigert.
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StechusKaktus
Also beim GV hätte ich eine Vermögensaufstellung auch verweigert. Soviel Zeit muss sein...
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bh_roth
Ing, ich verstehe es auch nicht. Sie sagt, mit der Unterschrift würde sie die Rechtmäßigkeit der GEZ-Forderung anerkennen. Deshalb verweigert sie ihre Unterschrift. Und die soll jetzt durch Beugehaft erzwungenen werden.
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Zombijaeger
Dass man jemanden um eine Unterschrift zu erzwingen in den Knast schickt sind für mich Mafia-Methoden.
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Skorti
Ing, doch das haben sie auch bei der anderen gemacht. Der Gerichtsvollzieher hat wohl bei X Versuchen nichts zu pfänden gefunden.
Die Frau sollte eine eidesstattliche Versicherung abgeben und hat sich geweigert. Diese Frau sitzt also nicht im Knast, weil sie die GEZ nicht bezahlt, sondern sie sitzt in Erzwingungshaft, weil sie das Rechtssystem nicht versteht, bzw. akzeptiert.

Muss das Zweite sein, sonst säße Zombiejäger ja auch im Knast ...
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bh_roth
Zombiejaeger: Gerade bei dir muss ich mich über diese Aussage "Mafia-Methoden" wundern. Der Rechtsstaat hat Möglichkeiten, sein Recht durchzusetzen. Und das ist gut so. Wer diese Legitimation anzweifelt, bezweifelt die Autorität eines Rechtsstaats an sich an. Und da könnte man schnell einen Bogen spannen zu deinem Demkokratieverständnis. Solange die Gesetze einem selbst Vorteile bringen, sind sie willkommen. Arbeiten sie aber gegen einen, weil man gegen eine Regel verstoßen hat, sind es Mafia-Methoden?
.
Ich hoffe, dass wir diese Diskussion vernünfig führen können, denn schnell kommt man da in die emotionale Phase.
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elfigy
@ Zombiejäger. Ich möchte dann gerne von dir einen Vorschlag, mit welchen anderen Maßnahmen man von einem Bürger eine Leistung (hier eine Unterschrift) erzwingen könnte, zu der er gesetzlich verpflichtet ist.
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Zombijaeger
Zum Pfänden braucht es keine Unterschrift. Und wenn nichts zum Pfänden da ist, kann man mehrere Jahre warten, bis was da ist. Erzwingung einer Unterschrift durch Haft braucht es da meiner Einschätzung nach nicht. Im übrigen ist die Frau inzwischen wieder freigelassen worden ohne zu unterschreiben soweit ich weiss.
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Zombijaeger
Wenn man irgendeiner Firma Geld schuldet, kann man in den Knast kommen, aber wenn man jemanden krankenhausreif schlägt, passiert normalerweise nichts. Schon interessant, wie die Lobbyisten das Land kontrollieren.
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elfigy
Zombiejäger. Die Frau sollte ihre Unterschrift nicht unter eine Pfändung setzen, sondern unter eine eidesstattliche Versicherung. Die muß man leisten, wenn eine Pfändung erfolglos bleibt.
Aber in einem gebe ich dir Recht. Eigentumsdelikte werden bei uns unverhältnismäßig strenger bestraft als Delikte gegen Leib und Leben.
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Zombijaeger
Wegen 200 Euro muss man in den Knast. Das ist doch lächerlich. Wenn es jetzt 10 000 Euro wären, würde ich es noch verstehen.
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elfigy
Zombiejäger sie mußte nicht wegen 200 Euro in den Knast.
Sie mußte in Beugehaft, weil sie sich einer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung widersetzte. Der Betrag spielt dabei keine Rolle.
Wenn jemand ein Gesetz nicht befolgt, so muß der Staat Mittel haben, das durchzusetzen. Auspeitschen geht ja schlecht. Wäre aber vielleicht effektiver.
Die Frau ist übrigens nur vorübergehend frei. Wenn sie sich weiterhin widersetzt, kommt sie wieder in den Knast.
Der Rechtsstaat muß ja irgendwelche Maßnahmen ergreifen, um den Bürgern klarzumachen, daß sie die Gesetze befolgen müssen.
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Zombijaeger
ing

Bei Steuerhinterziehung gibt es auch eine Grenze, wann man einsitzen muss. Normalerweise bei 1 Millionen Euro. Finde ich verrückt, jemand wegen 200 Euro ins Gefängnis zu schicken. Man muss dazu auch mal das hier lesen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/15/im-gefangnis-sind-ein-drittel-schwarzfahrer/
Viele Gewalttäter laufen aber frei rum. Das ist einfach nur absurd.
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elfigy
Verstehst du das nicht, daß die Frau nicht wegen dem Betrag, sondern wegen ihrer Weigerung ein Gesetz zu befolgen einsitzen mußte? Das war keine Strafe, sondern Beugehaft.
Für das Delikt selbst bekommt sie wahrscheinlich nur einen Strafbefehl über eine Geldsumme.
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bh_roth
@zombie: Sperrst du dich jetzt ernsthaft gegen die Erkenntnis, dass es weder Mafiamethoden sind, noch, dass es um die läppischen 200 Euro geht? Selbst wenn es 5 Euro wären, wäre die Beuge- oder Erzwingungshaft angeordnet worden. Das ist das Mittel des Staates, etwas zu erzwingen. Du kannst auch in Beugehaft genommen werden, ohne dass es um Geld geht, sondern nur, um von dir eine Aussage zu bekommen. Birne ist damals um Sackhaaresbreite an einer solchen Haft vorbeigeschlittert.
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Zombijaeger
ist mir schon klar. überall wo lobbyinteressen verletzt werden, drohen drakonische Strafen. Deswegen wähle ich auch keine etablierten Parteien mehr.
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elfigy
seufz
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elfigy
Ich bewundere dich ing. Ich habe aufgegeben. Man müsste vielleicht ein Beispiel finden, in dem es nicht um Geld geht.
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bh_roth
Deutschland den Rücken kehren heißt doch nicht (mit allen Konsequenzen) auswandern. Man kann irgendwo wohnen, aber in Deutschland seinen Hauptwohnsitz haben.
.
Und jetzt komm mir nicht mit 181 Tagen. Natürlich hat der Staat da auch eine Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen, aber die Kommunen machen davon in der Regel keinen Gebrauch.
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bh_roth
Liebe Elfy, das ist doch ganz einfach. Zombie wird als Zeuge zu einer Hauptverhandlung vorgeladen. Als Zeuge muss er aussagen, solange er sich mit seiner Aussage nicht selbst einer Strafverfolgung aussetzt, oder durch ein Verwandtschaftsverhältnis davon befreit ist.
Verweigert er aber die Aussage unbegründet, kann er in Beugehaft genommen werden.
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Zombijaeger
Man wird ja wohl noch sagen dürfen, dass man die geltene Rechtslage nicht gut findet. Ist nun mal meine Meinung.
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Panther
elfigy
seufz geht so: *seufz* ... hihihi ...
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Zombijaeger
elfigy

Wenn du meine Beiträge auch mal lesen würdest, würde dir auch klar sein, dass ich sehr wohl den Unterschied zwischen Haft und Beugehaft verstehe. Kleiner Tipp, dieser hier: "Dass man jemanden um eine Unterschrift zu erzwingen in den Knast schickt sind für mich Mafia-Methoden." War sogar der aller erste.
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elfigy
Zombijäger, natürlich darfst du das sagen.
Ich bat dich neulich schon, einen Vorschlag zu machen, wie du meinst, daß der Staat durchsetzen könnte, daß die Bürger die Gesetze befolgen. Wenn du mit Beugehaft nicht einverstanden bist.
Sag doch mal. Was soll man mit so Leuten machen?
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Zombijaeger
Panther

du bist wenigstens nicht so verbissen, anderen deine Meinung aufzwingen zu wollen.
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elfigy
Ok, und wie solls dann gehen ?
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Zombijaeger
Geldstrafen tun es ja meist auch, oder wenn im Moment keins da ist, dann wartet man, bis derjenige wieder flüssig ist. Bei grösseren Delikten kann es auch mal eine Gefängnisstrafe sein aber nicht wegen 200 Euro.
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Gast
Schlecht finde ich, dass nur der deutsche Michel so hart rangenommen wird!
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elfigy
Eine Strafe setzt eine Gerichtsverhandlung voraus.
Die kann nicht einfach so verhängt werden. Das ist gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Ein Bußgeld kann anstelle von Beugehaft verhängt werden. Aber wenn derjenige eh kein Geld hat, nützt das ja nichts. Er käme dann ohne Beugehaft einfach so davon.
Die Beugehaft ist eben KEINE Strafe. Sie ist auch vollkommen unabhängig vom Delikt, oder ob die Person gegen die Beugehaft angeordnet wird, überhaupt ein Delikt begangen hat. Wie in dem Beispiel von bh, wenn jemand einfach die Aussage verweigert, der sonst nichts getan hat.
Wenn der Staat seine Gesetze nicht durchsetzen könnte, hätten wir Anarchie. Da könnte jeder sagen "mach ich einfach nicht" und dann passiert nix. Als Folge davon gingen auch Geschädigte leer aus.
Für die Nichtzahlung der 200 Euro bekommt die Frau in diesem Fall gar keine Strafe. Es ist nicht strafbar, eine Rechnung nicht zu bezahlen, solange kein Betrug vorliegt.
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elfigy
kannst du das genauer erklären chester? Ich verstehe jetzt nicht, was du damit ausdrücken willst.
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Gast
Ich denke du kannst mir durchaus folgen. Anscheinend versuchst du aber wieder einen Grund zu finden, ellenlage Kommentare zu schreiben und letzendlich die Meinung anderer komplett zu ignorieren. In D kann zur Zeit fast jeder, der nicht die deutsche Staatsbürberschaft besitzt, machen was, wo, wieoft er will. Strafverfolgung = ?
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elfigy
Chester, es geht in diesem Thread nicht um Strafverfolgung. Es geht darum, welche Mittel der Staat einsetzen kann, um zu erreichen, daß die Gesetze respektiert werden. Und zwar dort, wo schon Recht gesprochen wurde. Nicht dort, wo noch ermittelt wird.
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elfigy
Wenn ich die Meinung anderer ignoriern würde, würde ich dazu gar nichts schreiben. Wenn du liest was ich schreibe, wirst du feststellen, dass ich argumentiere und nicht eine Meinung niedermache. Darauf lege ich Wert !
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Zombijaeger
ok, unklar ausgedrückt, meinetwegen dann bei grösseren Delikten auch Beugehaft
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elfigy
chester zu deiner Information. In deutschen Justizvollzugsanstalten besitzen ca. 20 % der Gefangenen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn also nach deinen Angaben Ausländer nicht strafverfolgt werden, dann sitzen die da wohl freiwillig ein ?
Die Zahl stammt vom Bundesministerim für Justiz.
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Zombijaeger
es gibt schon noch genug Möglichkeiten ohne Haft, dass der Gläubiger an sein Geld kommt wie Pfändung oder Hausdurchsuchung. Haft, ob Beugehaft oder sonstige, finde ich bei zivilrechtlichen Angelegenheiten normalerweise fehl am Platze
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elfigy
Eine Hausdurchsuchung ist erst NACH der (in diesem Fall verweigerten) Unterschrift unter die eidesstattliche Versicherung möglich. Nämlich dann, wenn versichert wurde, man besitze nichts, der Gläuber aber vermutet, es werde Vermögen versteckt.
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elfigy
Und die eidesstattliche Versicherung muß erst dann abgelegt werden , wenn eine Pfändung erfolglos war. Wenn im Haus ohne Durchsuchung nichts gefunden wurde und der Schuldner auf dem Konto auch kein Geld hat.
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Cordelier
elfi. die eidestattliche Vericherung gibt es nicht mehr. nennt sich nun Vermögensauskunft und ist nur noch zwei Jahr gültig.
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Cordelier
Und auf ein P-Konto ist alle bis 1077+ Pfändungsfrei.
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Cordelier
"alles" und sorry 1073,88€.
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elfigy
Coredlier, wie das inzwischen heißt, ändert nichts am Ablauf. Auch nicht, ob es einen nichtpfändbaren Anteil gibt. Die Zwangsmaßnahmen bleiben die gleichen.
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