Rose Krämer
Zwischen Abschluss meiner Ausbildung und dem Folgejob liegen 2 Wochen. Kann ich mich für die Zeit arbeitslos melden?
Antworten (6)
Nicht nut "können" sondern "müssen". Schon allein aus Interesse ihren Rentenversicherungszeiten gegenüber. Und für die Krankenversicherung ist es ebenfalls ratsam.
Wenn deine Ausbildung fertig ist solltest du dich davor schon bei der zustellenden Behörde melden und dort nach fragen ob du dich Arbeeitslos melden müsst oder nicht, denn wenn deinen Arbeit 2 Wochen später schon wieder weiter geht ist dies ja nicht lange, ich kenn mich da nicht so gut aus deswegen ruf dort mal an und erkundige dich.
Ganz im Gegenteil, Sie können nicht nur, sondern Sie müssen sich für diese 2 Wochen arbeitslos melden. Wenn man es nicht machen würde, wäre man in diesen 2 Wochen "Vogelfrei". Das heißt, man hätte nicht einmal eine Krankenversicherung, wenn einem ein Unfall passieren würde oder man einfach einmal einen Arzt aufsuchen muss.
Ja,da muss man sich sogar Arbeitslos melden,ansonsten bekommt man doch keine Leistung.Und Kranken versichert ist man dann diese Zeit auch nicht.
Die Rentenversicherung ruht dann auch,um diese Lückenlos zu gestalten ist es auch nötig.
Alleine um die laufenden Kosten (insofern allein lebend) muss man sich Arbeitslos melden.
Die Rentenversicherung ruht dann auch,um diese Lückenlos zu gestalten ist es auch nötig.
Alleine um die laufenden Kosten (insofern allein lebend) muss man sich Arbeitslos melden.
Nur zur Begriffsdefinition, Sie müssen sich nicht arbeitslos melden, es gibt keinen Zwang dazu. Sie "sollten" dies jedoch, aus den oben angeführten Gründen machen.
Aber ist es nicht Voraussetzung für eine Arbeitslosmeldung, dass man tatsächlich Arbeit sucht? Wenn ich doch schon einen Arbeitsvertrag habe und nur noch auf den nächsten Ersten warte, an dem ich die Stelle antrete, suche ich doch gar nichts.