1und1 kündigung wegen Zusammen ziehen
Ich habe einen 1und1 Vertrag, der noch bis 19.09.2017 läuft. Jedoch bin ich nun zu meinem Partner gezogen, der jedoch einen Telekom Anschluss und Vertrag hat. Leider erkennt die 1und1 Gesellschaft dieses nicht als Sonderkündigung Fall an. Ich weiss nicht was ich noch machen kann, ausser dass ich schon schriftlich per E Mail und per Post gekündigt habe, die dies aber nicht anerkennen? ! Kann ja wohl nicht angehen, dass ich nur dann mit meinem Partner zusammen ziehen kann, wenn mein Telefon Vertrag zu Ende ist?! Vielleicht weiss ja hier jemand Rat? Vielen Dank vorab für evtl Erfolgs Vorschläge.
Antworten (29)
ing, weiß ja nicht was beim Fragesteller in der neuen Wohnung für eine Leitung liegt, aber wäre es technisch möglich einen Telekom- und 1&1 Anschluß über die selbe Leitung/Dose laufen zu lassen, also zwei Modems an einer Leitung???
Zitat: "Kann ja wohl nicht angehen,dass ich nur dann mit meinem Partner zusammen ziehen kann, wenn mein Telefon Vertrag zu Ende ist?!" Zitat Ende.
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Richtig. Du kannst jederzeit zusammenziehen mit wem immer du möchtest. Darauf hat ein Telefonvertrag keinen Einfluss. Und 1&1 kann und wird darauf keinen Einfluss nehmen. Wohl aber auf die Erfüllung des Vertrags.
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Du brauchst dich auch nicht im Voraus zu bedanken, denn es gibt in der Sache keinen Erfolg für dich, höchstens wenn 1&1 kulant ist. Und wie ich diesen Saftladen kenne, wirst du bis zum letzten Tag bluten, und wenn du nicht aufpasst, noch darüber hinaus. Dann nämlich, wenn es den Brüdern gelingt, deine Kündigung wegen eines Formfehlers nicht anerkennen zu müssen.
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Geh mal ist Archiv. Da findest du mehrere Threads, die sich mit 1&1 beschäftigen. Und mit den Burschen hat nur ein User hier bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.
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Richtig. Du kannst jederzeit zusammenziehen mit wem immer du möchtest. Darauf hat ein Telefonvertrag keinen Einfluss. Und 1&1 kann und wird darauf keinen Einfluss nehmen. Wohl aber auf die Erfüllung des Vertrags.
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Du brauchst dich auch nicht im Voraus zu bedanken, denn es gibt in der Sache keinen Erfolg für dich, höchstens wenn 1&1 kulant ist. Und wie ich diesen Saftladen kenne, wirst du bis zum letzten Tag bluten, und wenn du nicht aufpasst, noch darüber hinaus. Dann nämlich, wenn es den Brüdern gelingt, deine Kündigung wegen eines Formfehlers nicht anerkennen zu müssen.
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Geh mal ist Archiv. Da findest du mehrere Threads, die sich mit 1&1 beschäftigen. Und mit den Burschen hat nur ein User hier bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Beispiel: Zwei Leute ziehen zusammen. Beide haben je einen Privathaftpflichtversicherungsvertrag. Nach den vorstehenden Ausführungen bleiben beide Verträge bestehen.
Jedoch - wie so oft im Leben - das ist falsch. Der Tatbestand nennt sich "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Einer der Verträge kann rechtskräftig vor Vertragsablauf gekündigt werden! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dieses Vorgehen auch bei dem hier geschilderten Sachverhalt greift.
Jedoch - wie so oft im Leben - das ist falsch. Der Tatbestand nennt sich "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Einer der Verträge kann rechtskräftig vor Vertragsablauf gekündigt werden! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass dieses Vorgehen auch bei dem hier geschilderten Sachverhalt greift.
Haftpflichtversicherungen sind auch keine zeitlich befristeten Verträge. Selbst dann muss ich die Kündigungsfrist einhalten.
Bei allen zeitlich befristeten Verträgen ist eine Sonderkündigung nur im Falle einer höheren Gewalt möglich. Bei einem freiwillig erfolgten Umzug liegt keine höhere Gewalt vor.
"Entscheidet sich der Kunde bei einem Umzug dennoch für ein anderes Unternehmen und schließt einen neuen Vertrag mit diesem ab, so hat dies auf den alten Vertrag keine Auswirkungen. Erbringt der neue Anbieter nun die Telekommunikations- und Internetdienstleistungen, so können zwar keine neuen verbrauchsabhängigen Kosten beim alten Anbieter entstehen. Mit der monatlichen Grundgebühr wird der Kunde aber dennoch bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit – und wenn er nicht kündigt sogar darüber hinaus – belastet."
Bei allen zeitlich befristeten Verträgen ist eine Sonderkündigung nur im Falle einer höheren Gewalt möglich. Bei einem freiwillig erfolgten Umzug liegt keine höhere Gewalt vor.
"Entscheidet sich der Kunde bei einem Umzug dennoch für ein anderes Unternehmen und schließt einen neuen Vertrag mit diesem ab, so hat dies auf den alten Vertrag keine Auswirkungen. Erbringt der neue Anbieter nun die Telekommunikations- und Internetdienstleistungen, so können zwar keine neuen verbrauchsabhängigen Kosten beim alten Anbieter entstehen. Mit der monatlichen Grundgebühr wird der Kunde aber dennoch bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit – und wenn er nicht kündigt sogar darüber hinaus – belastet."
bh_ ich fühle mich ob Deiner vorstehenden Antwort angesprochen.
Zu meinem Bedauern muss ich Dir allerdings mitteilen, dass ich - wenn ich die verschiedenen Beiträge betrachte - wohl doch nicht der alleinige bin, der mit 1&1 noch keine schlechten Erfahrungen gemacht hat.
Doch ich gebe gern zu, dass es vor einigen Jahren einfacher war, den Kundendienst des Unternehmens zu erreichen und sich mit diesem vernünftig auseinanderzusetzen.
Zu meinem Bedauern muss ich Dir allerdings mitteilen, dass ich - wenn ich die verschiedenen Beiträge betrachte - wohl doch nicht der alleinige bin, der mit 1&1 noch keine schlechten Erfahrungen gemacht hat.
Doch ich gebe gern zu, dass es vor einigen Jahren einfacher war, den Kundendienst des Unternehmens zu erreichen und sich mit diesem vernünftig auseinanderzusetzen.
@Der Doofe, Deine Darstellung - was die PHV betrifft - ist so nicht richtig.
Bei der PHV verzichtet bei Bestehen einer "eheähnlichen Gemeinschaft" der Versicherer des "jüngeren" Vertrages auf dessen Weiterführung.
Allerdings werden PHV-Verträge im Normalfall ohnehin nur für ein Jahr - mit automatischer Verlängerung - geschlossen, so dass dieses Problem eigentlich nur bei längerfristigen Verträgen besteht.
Bei der PHV verzichtet bei Bestehen einer "eheähnlichen Gemeinschaft" der Versicherer des "jüngeren" Vertrages auf dessen Weiterführung.
Allerdings werden PHV-Verträge im Normalfall ohnehin nur für ein Jahr - mit automatischer Verlängerung - geschlossen, so dass dieses Problem eigentlich nur bei längerfristigen Verträgen besteht.
Ich frag mich, was "salberst" heissen soll. Es gibt übrigens günstige Deutsch-Kurse an Volkshochschulen.
...heisst soviel wie salbungsvoll predigen oder quatschen.
Bei dir war wohl nach der Vorschule schon Schluß.
Bei dir war wohl nach der Vorschule schon Schluß.
Immerhin steht das Wort weder im Duden noch in Wiktionary. Und es gibt praktisch keine google-Treffer. Vielleicht ebenfalls mal einen Deutsch-Kurs belegen Hauki. Die kosten nicht viel. Gönn dir das doch!
Auch noch zu doof zum googeln. Ich hoffe du kannst schon alleine aufs Klo. http://umgangssprache_de.deacademic.com/21597/salbern
Du bist jedenfalls zu blöd, Links richtig zu setzen hier. Ok, kann sein, dass es das Wort gibt. Alle Unterschichten-Slang-Wörter zu kennen, ist aber sicher kein Kriterium, um einen Schulabschluss zu erlangen.
Aber nein, ich wollte dich auch gar nicht entmutigen. Schön dabei bleiben, immer mal dazulernen, dann wirst du schon einen Schulabschluss bekommen.
Nicht entmutigen lassen. Links richtig zu setzen, bekommst du schon noch hin. Notfalls halt mal deinen Papa fragen, dass er dir das zeigt.
Meiner Meinung nach passt die Bedeutung auch nicht, die in dem Wörterbuch drinn steht. In feierlicher Form oder salbungsvoll reden tue ich eigentlich nie hier.
So steht es im Duden. Aber da das hier keine Duden- oder Wikipedia-Community ist, habe ich mein persönliches Wissen beigesteuert. Das Wort "salbadern" ist mir seit langem in der Bedeutung "viele Worte um nichts machen" geläufig. Salbader bedeutet laut Duden -> Herkunft "seichtes Geschwätz". Mit "salbungsvoll" hat es nur die ersten vier Buchstaben gemeinsam.
Unter dem von Hauki angeführten Link gibt es das Wort als umgangssprachliche Variante. Es dürfte sich aber um eine verkürzte Verballhornung von salbadern handeln.
Es dürfte sich aber um eine verkürzte Verballhornung von salbadern handeln.
Ach Dorfdepp, du Wahnsinns-Linguist dieser WC, es dürfte, har har har. Deine Annahme ersetzt mal wieder Tatsache?
Ach Dorfdepp, du Wahnsinns-Linguist dieser WC, es dürfte, har har har. Deine Annahme ersetzt mal wieder Tatsache?
@ Panther
Ob meine Annahme der Tatsache entspricht, beurteilen wir dann, wenn du linguistischer Überflieger das bestätigst oder widerlegst. Bis dahin habe ich mich korrekt ausgedrückt. Außerdem hatte ich um 8:31 geschrieben, dass ich hier persönliches Wissen mitteile und nicht das Ergebnis einer sprachwissenschaftlichen Recherche. Nur eine kleine Hürde, aber nicht klein genug, dass du daran nicht scheitern könntest.
Ob meine Annahme der Tatsache entspricht, beurteilen wir dann, wenn du linguistischer Überflieger das bestätigst oder widerlegst. Bis dahin habe ich mich korrekt ausgedrückt. Außerdem hatte ich um 8:31 geschrieben, dass ich hier persönliches Wissen mitteile und nicht das Ergebnis einer sprachwissenschaftlichen Recherche. Nur eine kleine Hürde, aber nicht klein genug, dass du daran nicht scheitern könntest.
*lächel*
Da hast du doch ein Wort gelesen, das du nicht kanntest, und musstest nachsehen, was es bedeutet. Und dann schnell "Linguist" selbst benutzen um der Welt zu zeigen, wie gebildet du bist.
Du hast eine Behauptung aufgestellt, ohne sie zu beweisen, und nun möchtest du, dass ich deine Behauptung bestätige oder widerlege.
Da ich deine Behauptung bezweifle, bist du in der Beweisschuld. So ist das jedenfalls auf akademischer Ebene.
Also los, beweise deine These, oder entschuldige dich, oder bleibe stumm, oder mache es so, wie es in dieser WC üblich ist: Beschimpfe mich, versuche mich zu beleidigen, nenne mich Dämlack, Arschloch oder was dir sonst noch einfällt.
Ich mag es, wenn du dich, und einige andere hier, sich ob meiner Antworten wie ein kopfloser Aal winden. Tot und trotzdem noch zucken.
Viele liebe Grüße von der Gold Coast in tiefstem Winter,
Paul
Da hast du doch ein Wort gelesen, das du nicht kanntest, und musstest nachsehen, was es bedeutet. Und dann schnell "Linguist" selbst benutzen um der Welt zu zeigen, wie gebildet du bist.
Du hast eine Behauptung aufgestellt, ohne sie zu beweisen, und nun möchtest du, dass ich deine Behauptung bestätige oder widerlege.
Da ich deine Behauptung bezweifle, bist du in der Beweisschuld. So ist das jedenfalls auf akademischer Ebene.
Also los, beweise deine These, oder entschuldige dich, oder bleibe stumm, oder mache es so, wie es in dieser WC üblich ist: Beschimpfe mich, versuche mich zu beleidigen, nenne mich Dämlack, Arschloch oder was dir sonst noch einfällt.
Ich mag es, wenn du dich, und einige andere hier, sich ob meiner Antworten wie ein kopfloser Aal winden. Tot und trotzdem noch zucken.
Viele liebe Grüße von der Gold Coast in tiefstem Winter,
Paul
Ach Paul,
jetzt geht das schon wieder los. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass ich es nicht weiß, und habe daher keine Behauptung aufgestellt (das hast nur du behauptet), sondern dem Mosaik ein Steinchen hinzugefügt und damit zur Sache mehr beigetragen als du mit deinem Salbader.
jetzt geht das schon wieder los. Ich habe zum Ausdruck gebracht, dass ich es nicht weiß, und habe daher keine Behauptung aufgestellt (das hast nur du behauptet), sondern dem Mosaik ein Steinchen hinzugefügt und damit zur Sache mehr beigetragen als du mit deinem Salbader.
Na gut, deine Annahme, die du hier zum Ausdruck gebracht hast, und die ich entweder bestätigen sollte oder widerlegen, war keine Behauptung, und schon gar keine These.
Einfach nur ein wenig bla, bla, bla.
Deine Entschuldigung akzeptiere ich.
Einfach nur ein wenig bla, bla, bla.
Deine Entschuldigung akzeptiere ich.
Ja, Amos,
du kannst dich da natürlich nicht heraushalten.
Du alter Mann sabberst, wenn du deinen Thunfisch in Öl von Aldi mit zitternden Händen an deine verwelkten Lippen schiebst.
*schüttel*
du kannst dich da natürlich nicht heraushalten.
Du alter Mann sabberst, wenn du deinen Thunfisch in Öl von Aldi mit zitternden Händen an deine verwelkten Lippen schiebst.
*schüttel*