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Rücktrittsrecht bei Verkäufen
Es ist mir jetzt schon zum zweiten mal passiert, daß ein Verkäufer auf einem Internet-Kleinanzeigen-Portal eine mir schon zugesicherte Ware einfach anderweitig verkauft hat... Dürfen die das so einfach? Kommt da kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, bzw. kann man den einfach einseitig und ohne angemessene Fristsetzung widerrufen?